Aufstiegsbonus I und II – Förderung in Rheinland-Pfalz
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Existenzgründer und Personen in beruflicher Fortbildung mit Zuschüssen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Privatperson.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 2.500 €.
Frist und Status
Antrag auf den Aufstiegsbonus I innerhalb von 4 Monaten nach Prüfung, Aufstiegsbonus II innerhalb von 12 Monaten nach Existenzgründung.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Personen, die nach dem 1.1.2020 eine Prüfung als Meisterin, Meister, Fachwirtin, Fachwirt oder in vergleichbaren Fortbildungsprüfungen erfolgreich bestanden haben (Aufstiegsbonus I), innerhalb von 10 Jahren nach Bestehen bestimmter Fortbildungsprüfungen sich selbstständig gemacht haben (Aufstiegsbonus II).
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen in Rheinland-Pfalz beschäftigt oder mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
Ihr Fortbildungsabschluss muss dem Niveau 6 oder 7 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) entsprechen.
Aufstiegsbonus I: Sie müssen die Prüfung vor einer Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer oder der Landwirtschaftskammer in Rheinland-Pfalz oder einer vergleichbaren Stelle in einem anderen Bundesland erfolgreich absolviert haben.
Aufstiegsbonus II: Bei Ihrer Existenzgründung muss es sich um die erstmalige Gründung einer selbstständigen Vollexistenz, die Übernahme eines bestehenden Betriebes, den Erwerb einer erstmaligen tätigen Beteiligung (mindestens 25 Prozent, Sperrminorität vorhanden), die schrittweise Entwicklung einer Selbständigkeit begleitend zu einer bestehenden Anstellung oder den Einstieg in die Erwerbstätigkeit (Nebenerwerbsgründung) handeln.
Ihr Existenzgründungsvorhaben muss an einen Fortbildungsabschluss anknüpfen, den Sie innerhalb der letzten 10 Jahre erworben haben.
Das müssen Sie anhand eines Zeugnisses oder bei Berufsabschluss im Ausland über einen Gleichwertigkeitsbescheid nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz nachweisen.
Der Aufstiegsbonus II wird unabhängig vom Aufstiegsbonus I gewährt.
Erforderliche Unterlagen
- Zeugnis der Fortbildungsprüfung,Gleichwertigkeitsbescheid bei ausländischem Berufsabschluss
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Aufstiegsbonus I und II
Wer kann Aufstiegsbonus I und II beantragen?
Existenzgründer/in, Privatperson
Wie hoch ist die Förderung bei Aufstiegsbonus I und II?
Förderbetrag: 2.000 € – 2.500 €.
Bis wann kann man Aufstiegsbonus I und II beantragen?
Antrag auf den Aufstiegsbonus I innerhalb von 4 Monaten nach Prüfung, Aufstiegsbonus II innerhalb von 12 Monaten nach Existenzgründung.
Wer ist Fördergeber von Aufstiegsbonus I und II?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 2.000 € – 2.500 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Rheinland-Pfalz