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Aufstiegsbonus I und II – Förderung in Rheinland-Pfalz

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Existenzgründer und Personen in beruflicher Fortbildung mit Zuschüssen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Privatperson.

Was wird gefördert?

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei beruflichen Fortbildungen und bei Existenzgründungen in einem gewerblichen, kaufmännischen oder landwirtschaftlichen Beruf. Sie erhalten den Aufstiegsbonus I und II für Ihre Meisterprüfung oder eine gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung (Aufstiegsbonus I), Ihre erstmalige Existenzgründung, die an Ihre Meister- oder Fortbildungsprüfung anknüpft (Aufstiegsbonus II). Darüber hinaus zeichnet das Land die Jahrgangsbesten für ihre besonderen Leistungen mit dem Landesbestenpreis aus, der finanziell nicht dotiert ist. Sie erhalten die Förderung als einmaligen Zuschuss. Sie bekommen beim Aufstiegsbonus I EUR 2.000 je fachlich unterschiedlichem Fortbildungsabschluss, beim Aufstiegsbonus II EUR 2.500.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 2.500 €.

Frist und Status

Antrag auf den Aufstiegsbonus I innerhalb von 4 Monaten nach Prüfung, Aufstiegsbonus II innerhalb von 12 Monaten nach Existenzgründung.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Personen, die nach dem 1.1.2020 eine Prüfung als Meisterin, Meister, Fachwirtin, Fachwirt oder in vergleichbaren Fortbildungsprüfungen erfolgreich bestanden haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Zeugnis der Fortbildungsprüfung,Gleichwertigkeitsbescheid bei ausländischem Berufsabschluss

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Häufige Fragen zu Aufstiegsbonus I und II

Wer kann Aufstiegsbonus I und II beantragen?

Existenzgründer/in, Privatperson

Wie hoch ist die Förderung bei Aufstiegsbonus I und II?

Förderbetrag: 2.000 € – 2.500 €.

Bis wann kann man Aufstiegsbonus I und II beantragen?

Antrag auf den Aufstiegsbonus I innerhalb von 4 Monaten nach Prüfung, Aufstiegsbonus II innerhalb von 12 Monaten nach Existenzgründung.

Wer ist Fördergeber von Aufstiegsbonus I und II?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.000 € – 2.500 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Rheinland-Pfalz