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Antrag möglichZuschuss

Aufstiegsbonus I und II – Förderung in Rheinland-Pfalz

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz

Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 151 Tagen

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Existenzgründer und Personen in beruflicher Fortbildung mit Zuschüssen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Privatperson.

Was wird gefördert?

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei beruflichen Fortbildungen und bei Existenzgründungen in einem gewerblichen, kaufmännischen oder landwirtschaftlichen Beruf. Sie erhalten den Aufstiegsbonus I und II für Ihre Meisterprüfung oder eine gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung (Aufstiegsbonus I), Ihre erstmalige Existenzgründung, die an Ihre Meister- oder Fortbildungsprüfung anknüpft (Aufstiegsbonus II). Darüber hinaus zeichnet das Land die Jahrgangsbesten für ihre besonderen Leistungen mit dem Landesbestenpreis aus, der finanziell nicht dotiert ist. Sie erhalten die Förderung als einmaligen Zuschuss. Sie bekommen beim Aufstiegsbonus I EUR 2.000 je fachlich unterschiedlichem Fortbildungsabschluss, beim Aufstiegsbonus II EUR 2.500.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 2.500 €.

Frist und Status

Antrag auf den Aufstiegsbonus I innerhalb von 4 Monaten nach Prüfung, Aufstiegsbonus II innerhalb von 12 Monaten nach Existenzgründung.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Personen, die nach dem 1.1.2020 eine Prüfung als Meisterin, Meister, Fachwirtin, Fachwirt oder in vergleichbaren Fortbildungsprüfungen erfolgreich bestanden haben (Aufstiegsbonus I), innerhalb von 10 Jahren nach Bestehen bestimmter Fortbildungsprüfungen sich selbstständig gemacht haben (Aufstiegsbonus II).

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen in Rheinland-Pfalz beschäftigt oder mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

Ihr Fortbildungsabschluss muss dem Niveau 6 oder 7 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) entsprechen.

Aufstiegsbonus I: Sie müssen die Prüfung vor einer Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer oder der Landwirtschaftskammer in Rheinland-Pfalz oder einer vergleichbaren Stelle in einem anderen Bundesland erfolgreich absolviert haben.

Aufstiegsbonus II: Bei Ihrer Existenzgründung muss es sich um die erstmalige Gründung einer selbstständigen Vollexistenz, die Übernahme eines bestehenden Betriebes, den Erwerb einer erstmaligen tätigen Beteiligung (mindestens 25 Prozent, Sperrminorität vorhanden), die schrittweise Entwicklung einer Selbständigkeit begleitend zu einer bestehenden Anstellung oder den Einstieg in die Erwerbstätigkeit (Nebenerwerbsgründung) handeln.

Ihr Existenzgründungsvorhaben muss an einen Fortbildungsabschluss anknüpfen, den Sie innerhalb der letzten 10 Jahre erworben haben.

Das müssen Sie anhand eines Zeugnisses oder bei Berufsabschluss im Ausland über einen Gleichwertigkeitsbescheid nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz nachweisen.

Der Aufstiegsbonus II wird unabhängig vom Aufstiegsbonus I gewährt.

Erforderliche Unterlagen

  • Zeugnis der Fortbildungsprüfung,Gleichwertigkeitsbescheid bei ausländischem Berufsabschluss

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Häufige Fragen zu Aufstiegsbonus I und II

Wer kann Aufstiegsbonus I und II beantragen?

Existenzgründer/in, Privatperson

Wie hoch ist die Förderung bei Aufstiegsbonus I und II?

Förderbetrag: 2.000 € – 2.500 €.

Bis wann kann man Aufstiegsbonus I und II beantragen?

Antrag auf den Aufstiegsbonus I innerhalb von 4 Monaten nach Prüfung, Aufstiegsbonus II innerhalb von 12 Monaten nach Existenzgründung.

Wer ist Fördergeber von Aufstiegsbonus I und II?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Rheinland-Pfalz
  • → Alle Fördermittel im Überblick
  • → Erwerb von allgemeinen Belegungsrechten an bestehenden Mietwohnungen
  • → Förderung von Agrarmarketingmaßnahmen
  • → Bürgschaften der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.000 € – 2.500 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Rheinland-Pfalz

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