Aufstiegsbonus I und II – Förderung in Rheinland-Pfalz
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Existenzgründer und Personen in beruflicher Fortbildung mit Zuschüssen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Privatperson.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 2.500 €.
Frist und Status
Antrag auf den Aufstiegsbonus I innerhalb von 4 Monaten nach Prüfung, Aufstiegsbonus II innerhalb von 12 Monaten nach Existenzgründung.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Personen, die nach dem 1.1.2020 eine Prüfung als Meisterin, Meister, Fachwirtin, Fachwirt oder in vergleichbaren Fortbildungsprüfungen erfolgreich bestanden haben.
Erforderliche Unterlagen
- Zeugnis der Fortbildungsprüfung,Gleichwertigkeitsbescheid bei ausländischem Berufsabschluss
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Aufstiegsbonus I und II
Wer kann Aufstiegsbonus I und II beantragen?
Existenzgründer/in, Privatperson
Wie hoch ist die Förderung bei Aufstiegsbonus I und II?
Förderbetrag: 2.000 € – 2.500 €.
Bis wann kann man Aufstiegsbonus I und II beantragen?
Antrag auf den Aufstiegsbonus I innerhalb von 4 Monaten nach Prüfung, Aufstiegsbonus II innerhalb von 12 Monaten nach Existenzgründung.
Wer ist Fördergeber von Aufstiegsbonus I und II?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 2.000 € – 2.500 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Rheinland-Pfalz