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Antrag möglichZuschuss

Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege – Förderung in Rheinland-Pfalz

Fördergeber: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität

Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 151 Tagen

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Maßnahmen im Naturschutz und in der Landschaftspflege mit Zuschüssen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Kommune.

Was wird gefördert?

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Maßnahmeträger im Naturschutz und in der Landschaftspflege bei der Durchführung von Maßnahmen, die der Erhaltung, Entwicklung und soweit erforderlich Wiederherstellung von Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich des Landes unter Berücksichtigung der Ziele des Klimaschutzes und der Anpassung an Klimaveränderungen dienen. Sie erhalten die Förderung für Erstellung von Landschaftsplänen nach dem Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG), Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung und, soweit erforderlich, zur Wiederherstellung von Natur und Landschaft, Umsetzung der nach LNatSchG gebilligten Handlungsprogramme der Naturparke und Biosphärenreservate, Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege in geschützten Teilen von Natur und Landschaft (nationale Naturmonumente, Nationalparke, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile und Naturdenkmale, europäisches ökologisches Netz „Natura 2000“) und in gesetzlich geschützten Biotopen, sonstige Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele des Landesprogramms „Aktion Grün“. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Art Ihrer Maßnahme zwischen 50 Prozent und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme kommunale Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse, Träger der Naturparke und Biosphärenreservate, gemeinnützige Träger, Personen und Personenvereinigungen, soweit diese Aufgaben im Naturschutz und der Landschaftspflege wahrnehmen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Wer kann Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege beantragen?

Verband/Vereinigung, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Kommune

Wie hoch ist die Förderung bei Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege?

Förderquote: 50 %.

Wer ist Fördergeber von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege?

Fördergeber ist Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Rheinland-Pfalz
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Erwerb von allgemeinen Belegungsrechten an bestehenden Mietwohnungen
  • → Förderung von Agrarmarketingmaßnahmen
  • → Bürgschaften der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz

Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Rheinland-Pfalz

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