Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege – Förderung in Rheinland-Pfalz
Fördergeber: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Maßnahmen im Naturschutz und in der Landschaftspflege mit Zuschüssen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Kommune.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme kommunale Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse, Träger der Naturparke und Biosphärenreservate, gemeinnützige Träger, Personen und Personenvereinigungen, soweit diese Aufgaben im Naturschutz und der Landschaftspflege wahrnehmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Wer kann Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege beantragen?
Verband/Vereinigung, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Kommune
Wie hoch ist die Förderung bei Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege?
Förderquote: 50 %.
Wer ist Fördergeber von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege?
Fördergeber ist Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Rheinland-Pfalz