Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege – Förderung in Rheinland-Pfalz
Fördergeber: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Maßnahmen im Naturschutz und in der Landschaftspflege mit Zuschüssen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Kommune.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme kommunale Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse, Träger der Naturparke und Biosphärenreservate, gemeinnützige Träger, Personen und Personenvereinigungen, soweit diese Aufgaben im Naturschutz und der Landschaftspflege wahrnehmen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Wer kann Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege beantragen?
Verband/Vereinigung, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Kommune
Wie hoch ist die Förderung bei Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege?
Förderquote: 50 %.
Wer ist Fördergeber von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege?
Fördergeber ist Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Rheinland-Pfalz