Einzelbetriebliche Investitionsförderung – Förderung in Schleswig-Holstein
Fördergeber: Landesprogramm Wirtschaft Schleswig-Holstein
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Förderung von Investitionen zur Errichtung oder Erweiterung von Betriebsstätten für kleine und mittlere Unternehmen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 20 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 250.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Landesprogramm Wirtschaft Schleswig-Holstein.
Voraussetzungen
Kleine Unternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter, Jahresumsatz oder Bilanzsumme max.
10 Mio.
Euro) und mittlere Unternehmen (weniger als 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz max.
50 Mio.
Euro oder Bilanzsumme max.
43 Mio.
Euro).
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Einzelbetriebliche Investitionsförderung
Wer kann Einzelbetriebliche Investitionsförderung beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft
Wie hoch ist die Förderung bei Einzelbetriebliche Investitionsförderung?
Förderbetrag: ab 250.000 €. Förderquote: 20 %.
Wer ist Fördergeber von Einzelbetriebliche Investitionsförderung?
Fördergeber ist Landesprogramm Wirtschaft Schleswig-Holstein. Quelle: ibsh.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 250.000 €
- Förderquote
- 20 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Schleswig-Holstein