Fördergeber: Landesprogramm Wirtschaft Schleswig-Holstein
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 95 Tagen
Förderung von Investitionen zur Errichtung oder Erweiterung von Betriebsstätten für kleine und mittlere Unternehmen.
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft.
Die Förderquote beträgt 20 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 250.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Landesprogramm Wirtschaft Schleswig-Holstein.
Kleine Unternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter, Jahresumsatz oder Bilanzsumme max.
10 Mio.
Euro) und mittlere Unternehmen (weniger als 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz max.
50 Mio.
Euro oder Bilanzsumme max.
43 Mio.
Euro).
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Jetzt Projekt prüfenKleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft
Förderbetrag: ab 250.000 €. Förderquote: 20 %.
Fördergeber ist Landesprogramm Wirtschaft Schleswig-Holstein. Quelle: ibsh.
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