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Antrag möglichZuschuss

Einzelbetriebliche Investitionsförderung – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Landesprogramm Wirtschaft Schleswig-Holstein

Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 95 Tagen

Förderung von Investitionen zur Errichtung oder Erweiterung von Betriebsstätten für kleine und mittlere Unternehmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft.

Was wird gefördert?

Die einzelbetriebliche Investitionsförderung unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft bei Investitionen zur Errichtung oder Erweiterung von Betriebsstätten sowie beim Erwerb von Vermögenswerten, die mit einer Betriebsstätte verbunden sind. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' (GRW) und des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). Die förderfähigen Investitionskosten müssen mindestens 250.000 Euro betragen, und es sind nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse von bis zu 20 % möglich.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 20 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 250.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landesprogramm Wirtschaft Schleswig-Holstein.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Kleine Unternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter, Jahresumsatz oder Bilanzsumme max.

10 Mio.

Euro) und mittlere Unternehmen (weniger als 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz max.

50 Mio.

Euro oder Bilanzsumme max.

43 Mio.

Euro).

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Häufige Fragen zu Einzelbetriebliche Investitionsförderung

Wer kann Einzelbetriebliche Investitionsförderung beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft

Wie hoch ist die Förderung bei Einzelbetriebliche Investitionsförderung?

Förderbetrag: ab 250.000 €. Förderquote: 20 %.

Wer ist Fördergeber von Einzelbetriebliche Investitionsförderung?

Fördergeber ist Landesprogramm Wirtschaft Schleswig-Holstein. Quelle: ibsh.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Schleswig-Holstein
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → IB.SH Härtefallfonds Mittelstand - Anschlussfinanzierung
  • → Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Stadtentwicklung und nachhaltige städtische Mobilität
  • → Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Wärmeversorgungssysteme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 250.000 €
Förderquote
20 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein

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