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Einsatz von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Förderung des Einsatzes von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren im Unternehmensnachfolgeprozess in Niedersachsen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern in Niedersachsen.

Was wird gefördert?

Das Land Niedersachsen fördert den Einsatz von Moderatorinnen und Moderatoren im Unternehmensnachfolgeprozess. Die Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren haben die folgenden Aufgaben: aktive Ansprache, Sensibilisierung und Akquisition von an Übernahmen interessierten Personen, Erst- und Aufschlussberatung für potenzielle Übernehmerinnen und Übernehmer zu Chancen und Herausforderungen einer Unternehmensnachfolge, Wissensvermittlung für potenzielle Übernehmerinnen und Übernehmer, zum Beispiel durch Bereitstellung entsprechender digitaler Angebote und Durchführung von Veranstaltungen zu allgemeinen nachfolgerelevanten Schwerpunktthemen, Vermittlung von Kontakten zwischen Personen, die zu einer Übergabe bereit sind, mit Personen, die an der Übernahme eines Unternehmens interessiert sind, sowie eine Erst- und Aufschlussberatung zu Übernahmeprozessen insbesondere von KMU. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Projektlaufzeit beträgt normalerweise bis zu 3 Jahre.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 75 %.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Handwerkskammern sowie Industrie- und Handelskammern mit Sitz in Niedersachsen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Betriebsstätte des zu beratenden Unternehmens und der Ort der Durchführung müssen innerhalb der Programmgebiete (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) liegen.

Folgende Zielgruppen müssen Sie vor allem ansprechen, dabei sind Personen mit Migrationshintergrund und Frauen zu berücksichtigen: Berufserfahrene mit Interesse an Selbstständigkeit, an einer unternehmerischen Selbstständigkeit interessierte Führungskräfte aus KMU und Großunternehmen, Soloselbstständige, Absolventinnen und Absolventen von Aufstiegsfortbildungen, zum Beispiel Fachwirtinnen und Fachwirte oder Meisterinnen und Meister, Hochschulabsolventinnen und -absolventen.

Sie und gegebenenfalls Ihre Kooperationspartnerinnen und -partner müssen Ihre fachliche und administrative Kompetenz zur Durchführung des Projektes nachweisen.

Sie müssen ein schlüssiges Gesamtkonzept sowie ein Konzept für Öffentlichkeitsarbeit vorlegen.

Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.

Wenn Sie den Antrag stellen, müssen Sie Qualitätskriterien nach dem Scoring-Modell zur Ermittlung der Förderwürdigkeit eines Projekts nachweisen.

Erforderliche Unterlagen

  • Gesamtkonzept,Konzept für Öffentlichkeitsarbeit,Nachweis der fachlichen und administrativen Kompetenz

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Einsatz von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren

Wer kann Einsatz von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren beantragen?

Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern in Niedersachsen

Wie hoch ist die Förderung bei Einsatz von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren?

Förderquote: 75 %.

Bis wann kann man Einsatz von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Einsatz von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren?

Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderquote
75 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen