Einsatz von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren – Förderung in Niedersachsen
Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Förderung des Einsatzes von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren im Unternehmensnachfolgeprozess in Niedersachsen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern in Niedersachsen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 75 %.
Frist und Status
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Handwerkskammern sowie Industrie- und Handelskammern mit Sitz in Niedersachsen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Betriebsstätte des zu beratenden Unternehmens und der Ort der Durchführung müssen innerhalb der Programmgebiete (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) liegen.
Folgende Zielgruppen müssen Sie vor allem ansprechen, dabei sind Personen mit Migrationshintergrund und Frauen zu berücksichtigen: Berufserfahrene mit Interesse an Selbstständigkeit, an einer unternehmerischen Selbstständigkeit interessierte Führungskräfte aus KMU und Großunternehmen, Soloselbstständige, Absolventinnen und Absolventen von Aufstiegsfortbildungen, zum Beispiel Fachwirtinnen und Fachwirte oder Meisterinnen und Meister, Hochschulabsolventinnen und -absolventen.
Sie und gegebenenfalls Ihre Kooperationspartnerinnen und -partner müssen Ihre fachliche und administrative Kompetenz zur Durchführung des Projektes nachweisen.
Sie müssen ein schlüssiges Gesamtkonzept sowie ein Konzept für Öffentlichkeitsarbeit vorlegen.
Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.
Wenn Sie den Antrag stellen, müssen Sie Qualitätskriterien nach dem Scoring-Modell zur Ermittlung der Förderwürdigkeit eines Projekts nachweisen.
Erforderliche Unterlagen
- Gesamtkonzept,Konzept für Öffentlichkeitsarbeit,Nachweis der fachlichen und administrativen Kompetenz
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Einsatz von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren
Wer kann Einsatz von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren beantragen?
Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern in Niedersachsen
Wie hoch ist die Förderung bei Einsatz von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren?
Förderquote: 75 %.
Bis wann kann man Einsatz von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren beantragen?
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Einsatz von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren?
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
- → Fördermittel Niedersachsen
- → Fördermittel für Vereine
- → RIKA - Besondere Projekte
- → Förderfonds der Metropolregion Hamburg
- → Förderung von berufsbezogenen Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen für Erwerbstätige in der Primärproduktion der Land- oder Forstwirtschaft, im Gartenbau und weiterer Personen im ländlichen Raum (RL-BMQ-NI)
Auf einen Blick
- Förderquote
- 75 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Niedersachsen