Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen
Förderung des Einsatzes von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren im Unternehmensnachfolgeprozess in Niedersachsen.
Antragsberechtigt sind: Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern in Niedersachsen.
Die Förderquote beträgt 75 %.
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Handwerkskammern sowie Industrie- und Handelskammern mit Sitz in Niedersachsen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Betriebsstätte des zu beratenden Unternehmens und der Ort der Durchführung müssen innerhalb der Programmgebiete (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) liegen.
Folgende Zielgruppen müssen Sie vor allem ansprechen, dabei sind Personen mit Migrationshintergrund und Frauen zu berücksichtigen: Berufserfahrene mit Interesse an Selbstständigkeit, an einer unternehmerischen Selbstständigkeit interessierte Führungskräfte aus KMU und Großunternehmen, Soloselbstständige, Absolventinnen und Absolventen von Aufstiegsfortbildungen, zum Beispiel Fachwirtinnen und Fachwirte oder Meisterinnen und Meister, Hochschulabsolventinnen und -absolventen.
Sie und gegebenenfalls Ihre Kooperationspartnerinnen und -partner müssen Ihre fachliche und administrative Kompetenz zur Durchführung des Projektes nachweisen.
Sie müssen ein schlüssiges Gesamtkonzept sowie ein Konzept für Öffentlichkeitsarbeit vorlegen.
Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.
Wenn Sie den Antrag stellen, müssen Sie Qualitätskriterien nach dem Scoring-Modell zur Ermittlung der Förderwürdigkeit eines Projekts nachweisen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenHandwerkskammern, Industrie- und Handelskammern in Niedersachsen
Förderquote: 75 %.
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen. Quelle: foerderdatenbank.de.
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