Einsatz von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren – Förderung in Niedersachsen
Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 59 Tagen
Förderung des Einsatzes von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren im Unternehmensnachfolgeprozess in Niedersachsen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern in Niedersachsen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 75 %.
Frist und Status
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Handwerkskammern sowie Industrie- und Handelskammern mit Sitz in Niedersachsen.
Die Betriebsstätte des zu beratenden Unternehmens und der Ort der Durchführung müssen innerhalb der Programmgebiete liegen.
Erforderliche Unterlagen
- Gesamtkonzept,Konzept für Öffentlichkeitsarbeit,Nachweis der fachlichen und administrativen Kompetenz
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Einsatz von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren
Wer kann Einsatz von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren beantragen?
Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern in Niedersachsen
Wie hoch ist die Förderung bei Einsatz von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren?
Förderquote: 75 %.
Bis wann kann man Einsatz von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren beantragen?
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Einsatz von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren?
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 75 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Niedersachsen