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Einsatz von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 59 Tagen

Förderung des Einsatzes von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren im Unternehmensnachfolgeprozess in Niedersachsen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern in Niedersachsen.

Was wird gefördert?

Das Land Niedersachsen fördert den Einsatz von Moderatorinnen und Moderatoren im Unternehmensnachfolgeprozess. Die Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren haben die folgenden Aufgaben: aktive Ansprache, Sensibilisierung und Akquisition von an Übernahmen interessierten Personen, Erst- und Aufschlussberatung für potenzielle Übernehmerinnen und Übernehmer zu Chancen und Herausforderungen einer Unternehmensnachfolge, Wissensvermittlung für potenzielle Übernehmerinnen und Übernehmer, zum Beispiel durch Bereitstellung entsprechender digitaler Angebote und Durchführung von Veranstaltungen zu allgemeinen nachfolgerelevanten Schwerpunktthemen, Vermittlung von Kontakten zwischen Personen, die zu einer Übergabe bereit sind, mit Personen, die an der Übernahme eines Unternehmens interessiert sind, sowie eine Erst- und Aufschlussberatung zu Übernahmeprozessen insbesondere von KMU. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Projektlaufzeit beträgt normalerweise bis zu 3 Jahre.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 75 %.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Handwerkskammern sowie Industrie- und Handelskammern mit Sitz in Niedersachsen.

Die Betriebsstätte des zu beratenden Unternehmens und der Ort der Durchführung müssen innerhalb der Programmgebiete liegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Gesamtkonzept,Konzept für Öffentlichkeitsarbeit,Nachweis der fachlichen und administrativen Kompetenz

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Häufige Fragen zu Einsatz von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren

Wer kann Einsatz von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren beantragen?

Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern in Niedersachsen

Wie hoch ist die Förderung bei Einsatz von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren?

Förderquote: 75 %.

Bis wann kann man Einsatz von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Einsatz von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren?

Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderquote
75 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen