Einrichtungsaufsicht – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 12 Tagen
Die Einrichtungsaufsicht berät, unterstützt und beaufsichtigt die Träger von Einrichtungen der Jugendhilfe.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Träger von Einrichtungen der Jugendhilfe.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).
Voraussetzungen
Träger von Einrichtungen der Jugendhilfe müssen die Voraussetzungen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis erfüllen.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Einrichtungsaufsicht"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Einrichtungsaufsicht
Wer kann Einrichtungsaufsicht beantragen?
Träger von Einrichtungen der Jugendhilfe
Wer ist Fördergeber von Einrichtungsaufsicht?
Fördergeber ist Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS). Quelle: mbjs_brandenburg.
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