Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 57 Tagen
Die Einrichtungsaufsicht berät, unterstützt und beaufsichtigt die Träger von Einrichtungen der Jugendhilfe.
Antragsberechtigt sind: Träger von Einrichtungen der Jugendhilfe.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).
Träger von Einrichtungen der Jugendhilfe müssen die Voraussetzungen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis erfüllen.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Einrichtungsaufsicht zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenTräger von Einrichtungen der Jugendhilfe
Fördergeber ist Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS). Quelle: mbjs_brandenburg.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →