NRW.BANK.Kommunal – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: NRW.BANK
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Flexible Finanzierung für kommunale Investitionen in Nordrhein-Westfalen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunale Gebietskörperschaften in Nordrhein-Westfalen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 150.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.
Voraussetzungen
Das Darlehen muss für Investitionen des aktuellen Haushaltsjahres verwendet werden und die vorhabenbezogene Zweckbindungsfrist muss eingehalten werden.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „NRW.BANK.Kommunal"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu NRW.BANK.Kommunal
Wer kann NRW.BANK.Kommunal beantragen?
Kommunale Gebietskörperschaften in Nordrhein-Westfalen
Wie hoch ist die Förderung bei NRW.BANK.Kommunal?
Förderbetrag: bis 150.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Wer ist Fördergeber von NRW.BANK.Kommunal?
Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 150.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen