ExpressBürgschaft – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Die ExpressBürgschaft unterstützt Unternehmensgründer und KMU in Nordrhein-Westfalen durch Bürgschaften zur Besicherung von Krediten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmensgründer, kleine und mittlere Unternehmen, Angehörige der freien Berufe.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 400.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH.
Voraussetzungen
Das Vorhaben muss in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden.
Es dürfen keine Pfändungen, Leistungsstörungen oder sonstige Negativmerkmale vorliegen.
Die Kapitaldienstfähigkeit muss gegeben sein.
Bei Gründungen, Nachfolgen und Beteiligungen ist eine Meisterqualifikation oder mindestens 3 Jahre Berufserfahrung erforderlich.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu ExpressBürgschaft
Wer kann ExpressBürgschaft beantragen?
Unternehmensgründer, kleine und mittlere Unternehmen, Angehörige der freien Berufe
Wie hoch ist die Förderung bei ExpressBürgschaft?
Förderbetrag: bis 400.000 €. Förderquote: 70 %.
Wer ist Fördergeber von ExpressBürgschaft?
Fördergeber ist Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH. Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 400.000 €
- Förderquote
- 70 %
- Förderart
- Bürgschaft
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen