Fördergeber: Land Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 18 Tagen
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert nachhaltige Investitionen mit Unterstützung des EFRE und JTF.
Antragsberechtigt sind: kleine und mittlere Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen.
Die Förderquote beträgt 40 %.
Antragsfristen sind fortlaufend oder bis zu bestimmten Daten.
Fördergeber und Antragstelle: Land Nordrhein-Westfalen.
Das Vorhaben muss klima- und umweltpolitische Standards der EU beachten und darf keine erheblichen Beeinträchtigungen der Umweltziele verursachen.
Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein.
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Jetzt Projekt prüfenkleine und mittlere Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen
Förderquote: 40 %.
Antragsfristen sind fortlaufend oder bis zu bestimmten Daten.
Fördergeber ist Land Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.
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