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Antrag möglichZuschuss

Förderung von E-Taxis und E-Mietwagen in Baden-Württemberg – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 53 Tagen

Förderung für den Kauf oder das Leasing von E-Taxis, E-Mietwagen und Carsharing-Fahrzeugen in Baden-Württemberg.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Taxi- und Mietwagenunternehmen, Anbieter von gebündeltem Bedarfsverkehr, Carsharing-Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg fördert die Anschaffung von E-Taxis, E-Mietwagen und Carsharing-Fahrzeugen mit einem Zuschuss von bis zu 3.000 € für gekaufte und 1.000 € pro Jahr für geleaste Fahrzeuge. Die Förderung umfasst auch die Unterhaltungs- und Ladeinfrastrukturkosten. Die Fahrzeuge müssen mindestens drei Jahre im Betrieb eingesetzt sein und die Antragsteller müssen Taxi- oder Mietwagenunternehmen oder Carsharing-Anbieter sein.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 3.000 €.

Frist und Status

Anträge können fortlaufend eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Die Antragsteller müssen Taxi- oder Mietwagenunternehmen, Anbieter von gebündeltem Bedarfsverkehr oder Carsharing-Unternehmen sein und eine gültige Lizenz besitzen.

Der Sitz des Unternehmens muss in Baden-Württemberg sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag,De-minimis-Erklärung,Kauf- oder Leasingvertrag,Nachweis der Zulassung in Baden-Württemberg,Kopie der Genehmigungsurkunde

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Häufige Fragen zu Förderung von E-Taxis und E-Mietwagen in Baden-Württemberg

Wer kann Förderung von E-Taxis und E-Mietwagen in Baden-Württemberg beantragen?

Taxi- und Mietwagenunternehmen, Anbieter von gebündeltem Bedarfsverkehr, Carsharing-Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von E-Taxis und E-Mietwagen in Baden-Württemberg?

Förderbetrag: 1.000 € – 3.000 €.

Bis wann kann man Förderung von E-Taxis und E-Mietwagen in Baden-Württemberg beantragen?

Anträge können fortlaufend eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung von E-Taxis und E-Mietwagen in Baden-Württemberg?

Fördergeber ist Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg. Quelle: lbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Baden-Württemberg
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes
  • → Energie vom Land – Sonne, Wind, Wasser
  • → Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit Komponenten des Europäischen Zugsicherungssystems ERTMS und des automatisierten Bahnbetriebs (ATO) im Digitalen Knoten Stuttgart

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.000 € – 3.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg

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