Fördergeber: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 53 Tagen
Förderung für den Kauf oder das Leasing von E-Taxis, E-Mietwagen und Carsharing-Fahrzeugen in Baden-Württemberg.
Antragsberechtigt sind: Taxi- und Mietwagenunternehmen, Anbieter von gebündeltem Bedarfsverkehr, Carsharing-Unternehmen.
Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 3.000 €.
Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg.
Die Antragsteller müssen Taxi- oder Mietwagenunternehmen, Anbieter von gebündeltem Bedarfsverkehr oder Carsharing-Unternehmen sein und eine gültige Lizenz besitzen.
Der Sitz des Unternehmens muss in Baden-Württemberg sein.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von E-Taxis und E-Mietwagen in Baden-Württemberg zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenTaxi- und Mietwagenunternehmen, Anbieter von gebündeltem Bedarfsverkehr, Carsharing-Unternehmen
Förderbetrag: 1.000 € – 3.000 €.
Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
Fördergeber ist Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg. Quelle: lbank.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →