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Förderung von E-Taxis, -Mietwagen, gebündeltem Bedarfsverkehr und -Carsharing – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: L-Bank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderung für die Anschaffung und Unterhalt von E-Taxis und ähnlichen Fahrzeugen in Baden-Württemberg.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Taxi- und Mietwagenunternehmen, Anbieter des gebündelten Bedarfsverkehrs, Carsharing-Unternehmen.

Was wird gefördert?

Die L-Bank fördert die Unterhaltungs- sowie Ladeinfrastrukturkosten für neue vollelektrische E-Taxis, -Mietwagen, Bedarfsverkehr- und Carsharing-Fahrzeuge. Antragsteller können einen Zuschuss von bis zu 3.000 € für gekaufte und 1.000 € pro Jahr für geleaste Fahrzeuge erhalten. Die Fahrzeuge müssen mindestens drei Jahre im Betrieb eingesetzt sein und die Antragsteller müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 3.000 €.

Frist und Status

Anträge können fortlaufend eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.

Voraussetzungen

Antragsteller müssen ein Taxi- oder Mietwagenunternehmen, Anbieter des gebündelten Bedarfsverkehrs oder Carsharing-Unternehmen sein, eine gültige Lizenz besitzen und das Fahrzeug in Baden-Württemberg einsetzen.

Erforderliche Unterlagen

  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag,De-minimis-Erklärung,Kauf- oder Leasingvertrag,Nachweis der Zulassung in Baden-Württemberg,Kopie der Genehmigungsurkunde

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Häufige Fragen zu Förderung von E-Taxis, -Mietwagen, gebündeltem Bedarfsverkehr und -Carsharing

Wer kann Förderung von E-Taxis, -Mietwagen, gebündeltem Bedarfsverkehr und -Carsharing beantragen?

Taxi- und Mietwagenunternehmen, Anbieter des gebündelten Bedarfsverkehrs, Carsharing-Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von E-Taxis, -Mietwagen, gebündeltem Bedarfsverkehr und -Carsharing?

Förderbetrag: 1.000 € – 3.000 €.

Bis wann kann man Förderung von E-Taxis, -Mietwagen, gebündeltem Bedarfsverkehr und -Carsharing beantragen?

Anträge können fortlaufend eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung von E-Taxis, -Mietwagen, gebündeltem Bedarfsverkehr und -Carsharing?

Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.000 € – 3.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg