Förderung von E-Taxis und E-Mietwagen in Baden-Württemberg – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Förderung für den Kauf oder das Leasing von E-Taxis, E-Mietwagen und Carsharing-Fahrzeugen in Baden-Württemberg.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Taxi- und Mietwagenunternehmen, Anbieter von gebündeltem Bedarfsverkehr, Carsharing-Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 3.000 €.
Frist und Status
Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg.
Voraussetzungen
Die Antragsteller müssen Taxi- oder Mietwagenunternehmen, Anbieter von gebündeltem Bedarfsverkehr oder Carsharing-Unternehmen sein und eine gültige Lizenz besitzen.
Der Sitz des Unternehmens muss in Baden-Württemberg sein.
Erforderliche Unterlagen
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag,De-minimis-Erklärung,Kauf- oder Leasingvertrag,Nachweis der Zulassung in Baden-Württemberg,Kopie der Genehmigungsurkunde
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von E-Taxis und E-Mietwagen in Baden-Württemberg
Wer kann Förderung von E-Taxis und E-Mietwagen in Baden-Württemberg beantragen?
Taxi- und Mietwagenunternehmen, Anbieter von gebündeltem Bedarfsverkehr, Carsharing-Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von E-Taxis und E-Mietwagen in Baden-Württemberg?
Förderbetrag: 1.000 € – 3.000 €.
Bis wann kann man Förderung von E-Taxis und E-Mietwagen in Baden-Württemberg beantragen?
Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung von E-Taxis und E-Mietwagen in Baden-Württemberg?
Fördergeber ist Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg. Quelle: lbank.
Weitere Förderprogramme
- → Fördermittel Baden-Württemberg
- → Fördermittel für Unternehmen
- → Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit Komponenten des Europäischen Zugsicherungssystems ERTMS und des automatisierten Bahnbetriebs (ATO) im Digitalen Knoten Stuttgart
- → Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen
- → Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 1.000 € – 3.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg