Fördergeber: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 151 Tagen
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Kommunen und Verkehrsunternehmen bei Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Unternehmen, Öffentliche Einrichtung.
Die Förderquote beträgt 50 %.
Reichen Sie bitte Ihre Anmeldung zur Aufnahme in das Programm spätestens bis zum 31.10. für das Folgejahr ein.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse, die anstelle von Gemeinden oder Landkreisen Träger der Baulast sind, bevollmächtigte kommunale Baulastträger bei baulastträgerübergreifenden und zusammenhängenden Maßnahmen sowie öffentliche Unternehmen (Unternehmen mit Kapitalanteil von mehr als 50 Prozent von Gebietskörperschaften), kommunale Eigenbetriebe sowie private Unternehmen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss in ein Förderprogramm des Landes aufgenommen werden, nach Art und Umfang zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, der Lärmsituation oder der Luftsituation dringend erforderlich sein, die Ziele der Raumordnung beachten und deren Grundsätze berücksichtigen, in einem Generalverkehrsplan, in einem für die Beurteilung gleichwertigen Plan bzw.
qualifizierten Fachkonzept, in einem Lärmaktionsplan oder in einem Luftreinhalteplan vorgesehen sein, bau-, Verkehrs- und betriebstechnisch einwandfrei, die natürlichen Ressourcen und Flächen soweit wie möglich schonend und unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant und umsetzbar sein, die Belange von Menschen mit Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen berücksichtigen und den rechtlichten Vorschriften der Barrierefreiheit entsprechen.
Sie haben vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids noch nicht mit dem Vorhaben begonnen.
Je nach Vorhaben müssen Sie weitere spezifische Voraussetzungen erfüllen.
Sie müssen darlegen, ob und gegebenenfalls welche Zusammenhänge zwischen dem Vorhaben des ÖPNV und dem städtebaulichen Vorhaben bestehen und mit welchem Ergebnis die Vorhaben aufeinander abgestimmt sind.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes – Öffentlicher Personennahverkehr zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenKommune, Unternehmen, Öffentliche Einrichtung
Förderquote: 50 %.
Reichen Sie bitte Ihre Anmeldung zur Aufnahme in das Programm spätestens bis zum 31.10. für das Folgejahr ein.
Fördergeber ist Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
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