Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes – Öffentlicher Personennahverkehr – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Kommunen und Verkehrsunternehmen bei Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Unternehmen, Öffentliche Einrichtung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %.
Frist und Status
Reichen Sie bitte Ihre Anmeldung zur Aufnahme in das Programm spätestens bis zum 31.10. für das Folgejahr ein.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse, die anstelle von Gemeinden oder Landkreisen Träger der Baulast sind, bevollmächtigte kommunale Baulastträger bei baulastträgerübergreifenden und zusammenhängenden Maßnahmen sowie öffentliche Unternehmen, kommunale Eigenbetriebe und private Unternehmen.
Das Vorhaben muss in ein Förderprogramm des Landes aufgenommen werden und weitere spezifische Voraussetzungen erfüllen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes – Öffentlicher Personennahverkehr
Wer kann Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes – Öffentlicher Personennahverkehr beantragen?
Kommune, Unternehmen, Öffentliche Einrichtung
Wie hoch ist die Förderung bei Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes – Öffentlicher Personennahverkehr?
Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes – Öffentlicher Personennahverkehr beantragen?
Reichen Sie bitte Ihre Anmeldung zur Aufnahme in das Programm spätestens bis zum 31.10. für das Folgejahr ein.
Wer ist Fördergeber von Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes – Öffentlicher Personennahverkehr?
Fördergeber ist Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg