Fördergeber: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 70 Tagen
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Kommunen bei Vorhaben des kommunalen Straßenbaus zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, der Luftsituation und des Lärmschutzes.
Antragsberechtigt sind: Kommune.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 100.000 €.
Anmeldungen müssen bis zum 31.10. für das Folgejahr eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse, die anstelle von Gemeinden oder Landkreisen Träger der Baulast sind, sowie bevollmächtigte kommunale Baulastträger bei baulastträgerübergreifenden und zusammenhängenden Maßnahmen.
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Jetzt Projekt prüfenKommune
Förderbetrag: ab 100.000 €. Förderquote: 50 %.
Anmeldungen müssen bis zum 31.10. für das Folgejahr eingereicht werden.
Fördergeber ist Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
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