Dorferneuerungsrichtlinien (DorfR) – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen zur Dorferneuerung im ländlichen Raum Bayerns planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 25.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Teilnehmergemeinschaften, natürliche und juristische Personen und Personengemeinschaften, Kleinstunternehmen der Grundversorgung, Gemeinden, die Verbände für Ländliche Entwicklung sowie der Landesverband für Ländliche Entwicklung Bayern.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Dorferneuerungsrichtlinien (DorfR)
Wer kann Dorferneuerungsrichtlinien (DorfR) beantragen?
Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei Dorferneuerungsrichtlinien (DorfR)?
Förderbetrag: 1.000 € – 25.000 €.
Wer ist Fördergeber von Dorferneuerungsrichtlinien (DorfR)?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 1.000 € – 25.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bayern