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Dorferneuerungsrichtlinien (DorfR) – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen zur Dorferneuerung im ländlichen Raum Bayerns planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei Maßnahmen der Dorferneuerung in ländlich strukturierten Gemeinden oder Gemeindeteilen, um die Lebens-, Wohn-, Arbeits- und Umweltverhältnisse auf dem Land nachhaltig zu verbessern. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Vorbereitungen, Planungen und Beratungen, gemeinschaftliche und öffentliche Maßnahmen und Anlagen sowie private Vorhaben. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung von Einzelmaßnahmen ist abhängig von der Art der Maßnahme. Nicht gefördert werden Dorferneuerungen mit einem Gesamtzuwendungsbedarf von weniger als EUR 25.000, Maßnahmen mit einem Zuwendungsbedarf von weniger als EUR 1.000 sowie Maßnahmen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung mit einer Investitionssumme von unter EUR 10.000.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 25.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Teilnehmergemeinschaften, natürliche und juristische Personen und Personengemeinschaften, Kleinstunternehmen der Grundversorgung, Gemeinden, die Verbände für Ländliche Entwicklung sowie der Landesverband für Ländliche Entwicklung Bayern.

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Häufige Fragen zu Dorferneuerungsrichtlinien (DorfR)

Wer kann Dorferneuerungsrichtlinien (DorfR) beantragen?

Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Dorferneuerungsrichtlinien (DorfR)?

Förderbetrag: 1.000 € – 25.000 €.

Wer ist Fördergeber von Dorferneuerungsrichtlinien (DorfR)?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.000 € – 25.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern