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Antrag möglichZuschuss

Dorferneuerungsrichtlinien (DorfR) – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 22 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen zur Dorferneuerung im ländlichen Raum Bayerns planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei Maßnahmen der Dorferneuerung in ländlich strukturierten Gemeinden oder Gemeindeteilen, um die Lebens-, Wohn-, Arbeits- und Umweltverhältnisse auf dem Land nachhaltig zu verbessern. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Vorbereitungen, Planungen und Beratungen, gemeinschaftliche und öffentliche Maßnahmen und Anlagen sowie private Vorhaben. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung von Einzelmaßnahmen ist abhängig von der Art der Maßnahme. Nicht gefördert werden Dorferneuerungen mit einem Gesamtzuwendungsbedarf von weniger als EUR 25.000, Maßnahmen mit einem Zuwendungsbedarf von weniger als EUR 1.000 sowie Maßnahmen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung mit einer Investitionssumme von unter EUR 10.000.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 25.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Teilnehmergemeinschaften, natürliche und juristische Personen und Personengemeinschaften, Kleinstunternehmen der Grundversorgung, Gemeinden, die Verbände für Ländliche Entwicklung sowie der Landesverband für Ländliche Entwicklung Bayern.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Dorferneuerungsrichtlinien (DorfR)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Dorferneuerungsrichtlinien (DorfR)

Wer kann Dorferneuerungsrichtlinien (DorfR) beantragen?

Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Dorferneuerungsrichtlinien (DorfR)?

Förderbetrag: 1.000 € – 25.000 €.

Wer ist Fördergeber von Dorferneuerungsrichtlinien (DorfR)?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Bayern
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE)
  • → Deckung von Finanzierungslücken bei den Betriebskosten integrativer Kindertageseinrichtungen
  • → Förderprogramm Energiekonzepte und kommunale Energienutzungspläne

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.000 € – 25.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern

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