Digital Learning Campus (DLC) – Förderung in Schleswig-Holstein
Fördergeber: Landesregierung Schleswig-Holstein
Stand: September 2026 · Geprüft vor 51 Tagen
Förderung von Lern- und Kollaborationsmöglichkeiten für verschiedene Zielgruppen in Schleswig-Holstein.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Staatliche Hochschulen, staatlich anerkannte private Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Zivilgesellschaft, kommunale Träger von Bildungseinrichtungen, regionale Berufsbildungszentren..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 15.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Landesregierung Schleswig-Holstein.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind staatliche Hochschulen, staatlich anerkannte private Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Zivilgesellschaft, kommunale Träger von Bildungseinrichtungen und regionale Berufsbildungszentren mit einer Niederlassung in Schleswig-Holstein.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Digital Learning Campus (DLC)"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Digital Learning Campus (DLC) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Digital Learning Campus (DLC)
Wer kann Digital Learning Campus (DLC) beantragen?
Staatliche Hochschulen, staatlich anerkannte private Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Zivilgesellschaft, kommunale Träger von Bildungseinrichtungen, regionale Berufsbildungszentren.
Wie hoch ist die Förderung bei Digital Learning Campus (DLC)?
Förderbetrag: bis 15.000.000 €.
Wer ist Fördergeber von Digital Learning Campus (DLC)?
Fördergeber ist Landesregierung Schleswig-Holstein. Quelle: ibsh.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 15.000.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Schleswig-Holstein