Digital Learning Campus (DLC) – Förderung in Schleswig-Holstein
Fördergeber: Landesregierung Schleswig-Holstein
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Förderung von Lern- und Kollaborationsmöglichkeiten für verschiedene Zielgruppen in Schleswig-Holstein.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Staatliche Hochschulen, staatlich anerkannte private Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Zivilgesellschaft, kommunale Träger von Bildungseinrichtungen, regionale Berufsbildungszentren..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 15.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Landesregierung Schleswig-Holstein.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind staatliche Hochschulen, staatlich anerkannte private Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Zivilgesellschaft, kommunale Träger von Bildungseinrichtungen und regionale Berufsbildungszentren mit einer Niederlassung in Schleswig-Holstein.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Digital Learning Campus (DLC)
Wer kann Digital Learning Campus (DLC) beantragen?
Staatliche Hochschulen, staatlich anerkannte private Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Zivilgesellschaft, kommunale Träger von Bildungseinrichtungen, regionale Berufsbildungszentren.
Wie hoch ist die Förderung bei Digital Learning Campus (DLC)?
Förderbetrag: bis 15.000.000 €.
Wer ist Fördergeber von Digital Learning Campus (DLC)?
Fördergeber ist Landesregierung Schleswig-Holstein. Quelle: ibsh.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 15.000.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Schleswig-Holstein