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Deutsche Bank Stiftung – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Deutsche Bank Stiftung

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Die Deutsche Bank Stiftung fördert Projekte in den Bereichen Kultur, Bildung und Soziales in Deutschland.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Vereine, Stiftungen, Hochschulen, gGmbHs.

Was wird gefördert?

Die Deutsche Bank Stiftung fördert Projekte in den Bereichen Kultur, Bildung und Soziales in Deutschland. Sie zielt mit ihren Aktivitäten auf die Entwicklung und nachhaltige Stärkung von Potentialen insbesondere junger Menschen. Sie initiiert und unterstützt Projekte, die diesen neue Erfahrungsräume eröffnen und sie dazu befähigen, ihre individuellen Begabungen zu entfalten. Ebenso ermutigt sie den künstlerischen Nachwuchs, neue Wege auszuprobieren und professionelle Fähigkeiten weiter auszubauen. Sie trägt mit zahlreichen Projekten zur Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte bei und stärkt die Chancengerechtigkeit für benachteiligte Gesellschaftsgruppen. Nicht zuletzt fördert die Stiftung das vielfältige kulturelle Leben in Deutschland. Weltweit engagiert sie sich gemeinsam mit starken Partnern in der Katastrophenprävention. Förderungen werden ausschließlich an inländische steuerbegünstigte Körperschaften und inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke vergeben, wie zum Beispiel Vereine, Stiftungen, Hochschulen, gGmbHs. Projektvorhaben oder Förderanfragen, die von Einzelpersonen eingereicht werden, können grundsätzlich nicht gefördert werden.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. fortlaufend möglich

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Deutsche Bank Stiftung.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „deutsche_bank_stiftung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Förderungen werden ausschließlich an inländische steuerbegünstigte Körperschaften und inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke vergeben.

Nicht förderfähig

  • Sportprojekte und -veranstaltungen
  • Projekte
  • die nicht in Deutschland realisiert werden (Ausnahme Katastrophenprävention)
  • Einzelfallhilfen
  • Einzelfall- oder Individualstipendien
  • Veröffentlichungen (Print
  • Audio
  • Film/Video oder elektronisch)
  • Baumaßnahmen (Architektur
  • Neubau
  • Sanierung
  • Denkmalpflege)
  • Veranstaltungen (Ausstellungen
  • Studien- oder Klassenfahrten
  • Ferienfreizeiten
  • etc.)

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Deutsche Bank Stiftung

Wer kann Deutsche Bank Stiftung beantragen?

Vereine, Stiftungen, Hochschulen, gGmbHs

Bis wann kann man Deutsche Bank Stiftung beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Deutsche Bank Stiftung?

Fördergeber ist Deutsche Bank Stiftung. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist Deutsche Bank Stiftung mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Deutsche Bank Stiftung zur Gruppe „deutsche_bank_stiftung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit