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Antrag möglichZuschuss

Deckung von Finanzierungslücken bei den Betriebskosten integrativer Kindertageseinrichtungen – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 23 Tagen

Wenn Ihre integrative Kindertageseinrichtung finanzielle Unterstützung bei der Deckung der Betriebsausgaben benötigt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinden und Träger von integrativen Kindertageseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie, wenn die Betriebskosten Ihrer integrativen Kindertageseinrichtung mit überörtlicher Bedeutung das 1,5-fache der staatlichen und kommunalen kindbezogenen Förderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) übersteigen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 40 Prozent des ausgleichsfähigen Betriebskostendefizits je Einrichtung und Jahr, jedoch maximal EUR 10.000. Rrichten Sie Ihren Antrag bitte an die zuständige Stelle gemäß Bayerischem Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG), das heißt die Kreisverwaltungsbehörde oder Bezirksregierung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000 €.

Frist und Status

Anträge können innerhalb von sechs Monaten nach Bestandskraft des Bescheids gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Gemeinden und Träger von integrativen Kindertageseinrichtungen mit überörtlicher Bedeutung.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen Fördermittel nach Maßgabe des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) erhalten.

Sie müssen in Ihrer integrativen Einrichtung einen durchschnittlichen Anstellungsschlüssel von mindestens 1:10,0 einhalten.

Mindestens 7 behinderte oder von wesentlicher Behinderung bedrohte Kinder müssen Ihre Einrichtung an mindestens 6 Monaten im Kindergartenjahr gleichzeitig besuchen.

Der Bewilligungszeitraum ist das jeweilige Kalenderjahr.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Deckung von Finanzierungslücken bei den Betriebskosten integrativer Kindertageseinrichtungen"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Deckung von Finanzierungslücken bei den Betriebskosten integrativer Kindertageseinrichtungen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Deckung von Finanzierungslücken bei den Betriebskosten integrativer Kindertageseinrichtungen

Wer kann Deckung von Finanzierungslücken bei den Betriebskosten integrativer Kindertageseinrichtungen beantragen?

Gemeinden und Träger von integrativen Kindertageseinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Deckung von Finanzierungslücken bei den Betriebskosten integrativer Kindertageseinrichtungen?

Förderbetrag: bis 10.000 €. Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Deckung von Finanzierungslücken bei den Betriebskosten integrativer Kindertageseinrichtungen beantragen?

Anträge können innerhalb von sechs Monaten nach Bestandskraft des Bescheids gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Deckung von Finanzierungslücken bei den Betriebskosten integrativer Kindertageseinrichtungen?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Bayern
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  • → Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE)
  • → Netzwerktätigkeiten zwischen Hochschulen und Unternehmen (ESF+ 2021–2027)

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 10.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern

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