Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 23 Tagen
Wenn Ihre integrative Kindertageseinrichtung finanzielle Unterstützung bei der Deckung der Betriebsausgaben benötigt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Gemeinden und Träger von integrativen Kindertageseinrichtungen.
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000 €.
Anträge können innerhalb von sechs Monaten nach Bestandskraft des Bescheids gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind die Gemeinden und Träger von integrativen Kindertageseinrichtungen mit überörtlicher Bedeutung.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen Fördermittel nach Maßgabe des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) erhalten.
Sie müssen in Ihrer integrativen Einrichtung einen durchschnittlichen Anstellungsschlüssel von mindestens 1:10,0 einhalten.
Mindestens 7 behinderte oder von wesentlicher Behinderung bedrohte Kinder müssen Ihre Einrichtung an mindestens 6 Monaten im Kindergartenjahr gleichzeitig besuchen.
Der Bewilligungszeitraum ist das jeweilige Kalenderjahr.
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Jetzt Projekt prüfenGemeinden und Träger von integrativen Kindertageseinrichtungen
Förderbetrag: bis 10.000 €. Förderquote: 40 %.
Anträge können innerhalb von sechs Monaten nach Bestandskraft des Bescheids gestellt werden.
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.
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