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Deckung von Finanzierungslücken bei den Betriebskosten integrativer Kindertageseinrichtungen – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen

Förderung zur Deckung von Betriebskosten für integrative Kindertageseinrichtungen mit überörtlicher Bedeutung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinden und Träger von integrativen Kindertageseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie, wenn die Betriebskosten Ihrer integrativen Kindertageseinrichtung mit überörtlicher Bedeutung das 1,5-fache der staatlichen und kommunalen kindbezogenen Förderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) übersteigen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 40 Prozent des ausgleichsfähigen Betriebskostendefizits je Einrichtung und Jahr, jedoch maximal EUR 10.000. Antragsberechtigt sind die Gemeinden und Träger von integrativen Kindertageseinrichtungen mit überörtlicher Bedeutung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000 €.

Frist und Status

Anträge können innerhalb von sechs Monaten nach Bestandskraft des Bescheids gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Gemeinden und Träger von integrativen Kindertageseinrichtungen mit überörtlicher Bedeutung.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Fördermittel nach Maßgabe des BayKiBiG erhalten, durchschnittlicher Anstellungsschlüssel von mindestens 1:10, mindestens 7 behinderte oder von wesentlicher Behinderung bedrohte Kinder müssen die Einrichtung an mindestens 6 Monaten im Kindergartenjahr gleichzeitig besuchen.

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Häufige Fragen zu Deckung von Finanzierungslücken bei den Betriebskosten integrativer Kindertageseinrichtungen

Wer kann Deckung von Finanzierungslücken bei den Betriebskosten integrativer Kindertageseinrichtungen beantragen?

Gemeinden und Träger von integrativen Kindertageseinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Deckung von Finanzierungslücken bei den Betriebskosten integrativer Kindertageseinrichtungen?

Förderbetrag: bis 10.000 €. Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Deckung von Finanzierungslücken bei den Betriebskosten integrativer Kindertageseinrichtungen beantragen?

Anträge können innerhalb von sechs Monaten nach Bestandskraft des Bescheids gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Deckung von Finanzierungslücken bei den Betriebskosten integrativer Kindertageseinrichtungen?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 10.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern