Deckung von Finanzierungslücken bei den Betriebskosten integrativer Kindertageseinrichtungen – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen
Förderung zur Deckung von Betriebskosten für integrative Kindertageseinrichtungen mit überörtlicher Bedeutung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gemeinden und Träger von integrativen Kindertageseinrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000 €.
Frist und Status
Anträge können innerhalb von sechs Monaten nach Bestandskraft des Bescheids gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Gemeinden und Träger von integrativen Kindertageseinrichtungen mit überörtlicher Bedeutung.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Fördermittel nach Maßgabe des BayKiBiG erhalten, durchschnittlicher Anstellungsschlüssel von mindestens 1:10, mindestens 7 behinderte oder von wesentlicher Behinderung bedrohte Kinder müssen die Einrichtung an mindestens 6 Monaten im Kindergartenjahr gleichzeitig besuchen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Deckung von Finanzierungslücken bei den Betriebskosten integrativer Kindertageseinrichtungen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Deckung von Finanzierungslücken bei den Betriebskosten integrativer Kindertageseinrichtungen
Wer kann Deckung von Finanzierungslücken bei den Betriebskosten integrativer Kindertageseinrichtungen beantragen?
Gemeinden und Träger von integrativen Kindertageseinrichtungen
Wie hoch ist die Förderung bei Deckung von Finanzierungslücken bei den Betriebskosten integrativer Kindertageseinrichtungen?
Förderbetrag: bis 10.000 €. Förderquote: 40 %.
Bis wann kann man Deckung von Finanzierungslücken bei den Betriebskosten integrativer Kindertageseinrichtungen beantragen?
Anträge können innerhalb von sechs Monaten nach Bestandskraft des Bescheids gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Deckung von Finanzierungslücken bei den Betriebskosten integrativer Kindertageseinrichtungen?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 10.000 €
- Förderquote
- 40 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bayern