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Deckung von Finanzierungslücken bei den Betriebskosten integrativer Kindertageseinrichtungen – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 106 Tagen

Wenn Ihre integrative Kindertageseinrichtung finanzielle Unterstützung bei der Deckung der Betriebsausgaben benötigt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinden und Träger von integrativen Kindertageseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie, wenn die Betriebskosten Ihrer integrativen Kindertageseinrichtung mit überörtlicher Bedeutung das 1,5-fache der staatlichen und kommunalen kindbezogenen Förderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) übersteigen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 40 Prozent des ausgleichsfähigen Betriebskostendefizits je Einrichtung und Jahr, jedoch maximal EUR 10.000. Rrichten Sie Ihren Antrag bitte an die zuständige Stelle gemäß Bayerischem Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG), das heißt die Kreisverwaltungsbehörde oder Bezirksregierung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000 €.

Frist und Status

Anträge können innerhalb von sechs Monaten nach Bestandskraft des Bescheids gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Gemeinden und Träger von integrativen Kindertageseinrichtungen mit überörtlicher Bedeutung.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen Fördermittel nach Maßgabe des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) erhalten.

Sie müssen in Ihrer integrativen Einrichtung einen durchschnittlichen Anstellungsschlüssel von mindestens 1:10,0 einhalten.

Mindestens 7 behinderte oder von wesentlicher Behinderung bedrohte Kinder müssen Ihre Einrichtung an mindestens 6 Monaten im Kindergartenjahr gleichzeitig besuchen.

Der Bewilligungszeitraum ist das jeweilige Kalenderjahr.

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Häufige Fragen zu Deckung von Finanzierungslücken bei den Betriebskosten integrativer Kindertageseinrichtungen

Wer kann Deckung von Finanzierungslücken bei den Betriebskosten integrativer Kindertageseinrichtungen beantragen?

Gemeinden und Träger von integrativen Kindertageseinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Deckung von Finanzierungslücken bei den Betriebskosten integrativer Kindertageseinrichtungen?

Förderbetrag: bis 10.000 €. Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Deckung von Finanzierungslücken bei den Betriebskosten integrativer Kindertageseinrichtungen beantragen?

Anträge können innerhalb von sechs Monaten nach Bestandskraft des Bescheids gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Deckung von Finanzierungslücken bei den Betriebskosten integrativer Kindertageseinrichtungen?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 10.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern