Deckung von Finanzierungslücken bei den Betriebskosten integrativer Kindertageseinrichtungen – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 106 Tagen
Wenn Ihre integrative Kindertageseinrichtung finanzielle Unterstützung bei der Deckung der Betriebsausgaben benötigt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gemeinden und Träger von integrativen Kindertageseinrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000 €.
Frist und Status
Anträge können innerhalb von sechs Monaten nach Bestandskraft des Bescheids gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Gemeinden und Träger von integrativen Kindertageseinrichtungen mit überörtlicher Bedeutung.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen Fördermittel nach Maßgabe des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) erhalten.
Sie müssen in Ihrer integrativen Einrichtung einen durchschnittlichen Anstellungsschlüssel von mindestens 1:10,0 einhalten.
Mindestens 7 behinderte oder von wesentlicher Behinderung bedrohte Kinder müssen Ihre Einrichtung an mindestens 6 Monaten im Kindergartenjahr gleichzeitig besuchen.
Der Bewilligungszeitraum ist das jeweilige Kalenderjahr.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Deckung von Finanzierungslücken bei den Betriebskosten integrativer Kindertageseinrichtungen
Wer kann Deckung von Finanzierungslücken bei den Betriebskosten integrativer Kindertageseinrichtungen beantragen?
Gemeinden und Träger von integrativen Kindertageseinrichtungen
Wie hoch ist die Förderung bei Deckung von Finanzierungslücken bei den Betriebskosten integrativer Kindertageseinrichtungen?
Förderbetrag: bis 10.000 €. Förderquote: 40 %.
Bis wann kann man Deckung von Finanzierungslücken bei den Betriebskosten integrativer Kindertageseinrichtungen beantragen?
Anträge können innerhalb von sechs Monaten nach Bestandskraft des Bescheids gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Deckung von Finanzierungslücken bei den Betriebskosten integrativer Kindertageseinrichtungen?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 10.000 €
- Förderquote
- 40 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bayern