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Marktstrukturverbesserung – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Bundesrepublik Deutschland

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen

Unternehmen und anerkannte Zusammenschlüsse können Unterstützung für Investitionen in Verarbeitung und Vermarktung erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen.

Was wird gefördert?

Die Förderung der Marktstrukturverbesserung unterstützt Investitionen in die Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechte Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Die Investitionen können auf den Neu- und Ausbau von Kapazitäten einschließlich technischer Einrichtungen oder auf die innerbetriebliche Rationalisierung durch Umbau oder Modernisierung technischer Einrichtungen ausgerichtet sein. Sie sollen zur Verbesserung der Effizienz des Ressourceneinsatzes beitragen, insbesondere bei Wasser oder Energie.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 10 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesrepublik Deutschland.

Voraussetzungen

Das Angebot richtet sich an Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsunterlagen im ELAISA-Portal

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Häufige Fragen zu Marktstrukturverbesserung

Wer kann Marktstrukturverbesserung beantragen?

Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Marktstrukturverbesserung?

Förderquote: 10 %.

Wer ist Fördergeber von Marktstrukturverbesserung?

Fördergeber ist Bundesrepublik Deutschland. Quelle: mwl_sachsen_anhalt.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
10 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt