Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen für Familien – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Wenn Sie mit Ihrer Einrichtung Eltern beraten oder andere Angebote für Familien bereitstellen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände und Vereinigungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 31.100 €.
Frist und Status
Antragsfristen für das jeweils folgende Jahr sind für überregional tätige Familienverbände der 1
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sachsen_anhalt_familien“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind rechtsfähige, als gemeinnützig anerkannte Vereine, die überwiegend in der Arbeit mit Familien tätig sind, sowie Institutionen, Verbände und juristische Personen mit Sitz in Sachsen-Anhalt, darunter Betreiber von Familienzentren, Landesfamilienverbände sowie Verbände und andere Vereine der freien Wohlfahrtspflege.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihre Aufgabe landesweit und nachhaltig erfüllen und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleisten.
Familienbildungs- und -begegnungsmaßnahmen mit Bildungsangeboten müssen landesweit bedeutsam sein und von einer pädagogischen Fachkraft mit einem akademischen Abschluss durchgeführt oder zumindest verantwortet werden.
In einem geförderten Familienzentrum müssen Sie im Bewilligungszeitraum durchgängig mindestens eine pädagogische Fachkraft mit 0,7 Vollbeschäftigteneinheiten mit einem akademischen Abschluss beschäftigen.
Als Betreiber eines Familienzentrums müssen Sie den regelmäßigen Fachaustausch mit anderen Familienzentren auf Bundes- oder Landesebene nachweisen und über ein Konzept zur kontinuierlichen Qualitätssicherung und -entwicklung verfügen.
Bitte beachten Sie außerdem die besonderen Voraussetzungen der jeweiligen Maßnahmen.
Erforderliche Unterlagen
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen für Familien
Wer kann Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen für Familien beantragen?
Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände und Vereinigungen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen für Familien?
Förderbetrag: bis 31.100 €. Förderquote: 70 %.
Bis wann kann man Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen für Familien beantragen?
Antragsfristen für das jeweils folgende Jahr sind für überregional tätige Familienverbände der 1
Wer ist Fördergeber von Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen für Familien?
Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen für Familien mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen für Familien zur Gruppe „sachsen_anhalt_familien". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 31.100 €
- Förderquote
- 70 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt