VeröffentlichtZuschuss

Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen für Familien – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Wenn Sie mit Ihrer Einrichtung Eltern beraten oder andere Angebote für Familien bereitstellen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände und Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Familienberatungsstelle oder andere Einrichtung bei Maßnahmen, die die Erziehungskompetenz von Eltern und Familien insgesamt stärken. Sie erhalten eine Förderung gemäß Familien- und Beratungsstellenfördergesetz Sachsen-Anhalt als überregional tätiger Familienverband, für Familienbildungsangebote, für Familienbegegnungen mit Bildungsangeboten sowie für Angebote der Familienzentren. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Familienbildungsangebote und Familienbegegnungen mit Bildungsangeboten maximal EUR 45,00 je Teilnehmertag, wenn eine Übernachtung notwendig ist; bei Tagesveranstaltungen maximal EUR 22,00, grundsätzlich jedoch maximal 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und für Angebote der Familienzentren bis zu EUR 31.100. Die Höhe des Zuschusses für überregional tätige Familienverbände ist abhängig von den im jeweiligen jährlichen Haushaltsplan des Landes zur Verfügung gestellten Mittel. Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Landesjugendamt. Die Antragsfristen für das jeweils folgende Jahr sind für überregional tätige Familienverbände der 1.8., für Familienbildungsangebote der 30.9. und für Familienbegegnungsmaßnahmen und -zentren der 30.11.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 31.100 €.

Frist und Status

Antragsfristen für das jeweils folgende Jahr sind für überregional tätige Familienverbände der 1

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sachsen_anhalt_familien“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind rechtsfähige, als gemeinnützig anerkannte Vereine, die überwiegend in der Arbeit mit Familien tätig sind, sowie Institutionen, Verbände und juristische Personen mit Sitz in Sachsen-Anhalt, darunter Betreiber von Familienzentren, Landesfamilienverbände sowie Verbände und andere Vereine der freien Wohlfahrtspflege.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihre Aufgabe landesweit und nachhaltig erfüllen und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleisten.

Familienbildungs- und -begegnungsmaßnahmen mit Bildungsangeboten müssen landesweit bedeutsam sein und von einer pädagogischen Fachkraft mit einem akademischen Abschluss durchgeführt oder zumindest verantwortet werden.

In einem geförderten Familienzentrum müssen Sie im Bewilligungszeitraum durchgängig mindestens eine pädagogische Fachkraft mit 0,7 Vollbeschäftigteneinheiten mit einem akademischen Abschluss beschäftigen.

Als Betreiber eines Familienzentrums müssen Sie den regelmäßigen Fachaustausch mit anderen Familienzentren auf Bundes- oder Landesebene nachweisen und über ein Konzept zur kontinuierlichen Qualitätssicherung und -entwicklung verfügen.

Bitte beachten Sie außerdem die besonderen Voraussetzungen der jeweiligen Maßnahmen.

Erforderliche Unterlagen

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen für Familien"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen für Familien zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen für Familien

Wer kann Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen für Familien beantragen?

Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände und Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen für Familien?

Förderbetrag: bis 31.100 €. Förderquote: 70 %.

Bis wann kann man Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen für Familien beantragen?

Antragsfristen für das jeweils folgende Jahr sind für überregional tätige Familienverbände der 1

Wer ist Fördergeber von Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen für Familien?

Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen für Familien mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen für Familien zur Gruppe „sachsen_anhalt_familien". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 31.100 €
Förderquote
70 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt