Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) – Förderung in Niedersachsen
Fördergeber: NBank
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 14 Tagen
Die Förderung unterstützt die Modernisierung und Umstrukturierung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten sowie deren Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Träger von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 20 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 50.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: NBank.
Voraussetzungen
Der Sitz der Bildungsstätte muss sich in Niedersachsen befinden.
Juristische Personen des öffentlichen Rechts oder gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts sind antragsberechtigt.
Erforderliche Unterlagen
- Ausführliche Maßnahmenkonzeption,Erläuterungen zur Kalkulation,Unabhängiges Gutachten zur Auslastung,Bestätigung der Übernahme des Eigenanteils
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS)
Wer kann Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) beantragen?
Träger von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS)?
Förderbetrag: ab 50.000 €. Förderquote: 20 %.
Wer ist Fördergeber von Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS)?
Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 50.000 €
- Förderquote
- 20 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Niedersachsen