Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 43 Tagen
Das Onlineportal DABEA ermöglicht Trägern von Einrichtungen, ihre Anträge online zu stellen und Meldepflichten digital wahrzunehmen.
Antragsberechtigt sind: Träger von erlaubnispflichtigen, teilstationären und stationären Einrichtungen.
Die notwendigen Meldungen müssen unverzüglich vorgenommen und Anträge müssen rechtszeitig gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenTräger von erlaubnispflichtigen, teilstationären und stationären Einrichtungen
Die notwendigen Meldungen müssen unverzüglich vorgenommen und Anträge müssen rechtszeitig gestellt werden.
Fördergeber ist Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS). Quelle: mbjs_brandenburg.
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