BW-e-Pflegefahrzeuge – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen
Förderung der Investitionsmehrkosten für vollelektrische Kleinwagen in der Pflege.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 7.000 €.
Frist und Status
Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg.
Voraussetzungen
Zugelassene ambulante und/oder stationäre Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg, die ein Elektrofahrzeug mit einer Fahrzeuglänge von bis zu 4,3 m erwerben.
Erforderliche Unterlagen
- Zulassung zur Pflege durch Versorgungsvertrag mit Pflegekassen,vollständig ausgefüllte und unterschriebene De-minimis-Erklärung,Verwendungsnachweis
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu BW-e-Pflegefahrzeuge
Wer kann BW-e-Pflegefahrzeuge beantragen?
ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen
Wie hoch ist die Förderung bei BW-e-Pflegefahrzeuge?
Förderbetrag: bis 7.000 €.
Bis wann kann man BW-e-Pflegefahrzeuge beantragen?
Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von BW-e-Pflegefahrzeuge?
Fördergeber ist Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg. Quelle: lbank.
Weitere Förderprogramme
- → Fördermittel Baden-Württemberg
- → Fördermittel für Unternehmen
- → Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit Komponenten des Europäischen Zugsicherungssystems ERTMS und des automatisierten Bahnbetriebs (ATO) im Digitalen Knoten Stuttgart
- → Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen
- → Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 7.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg