Fördergeber: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 54 Tagen
Förderung der Investitionsmehrkosten für vollelektrische Kleinwagen in der Pflege.
Antragsberechtigt sind: ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen.
Der Förderbetrag liegt bei bis 7.000 €.
Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg.
Zugelassene ambulante und/oder stationäre Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg, die ein Elektrofahrzeug mit einer Fahrzeuglänge von bis zu 4,3 m erwerben.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen
Förderbetrag: bis 7.000 €.
Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
Fördergeber ist Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg. Quelle: lbank.
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