BW-e-Pflegefahrzeuge – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: L-Bank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Förderung der Investitionsmehrkosten für Elektro-Kleinwagen in der Pflege.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 7.000 €.
Frist und Status
Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.
Voraussetzungen
Zugelassene ambulante und/oder stationäre Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg, die ein Elektrofahrzeug mit einer Fahrzeuglänge von bis zu 4,3 m erwerben.
Erforderliche Unterlagen
- Zulassung zur Pflege,Verwendungsnachweis,De-minimis-Erklärung
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu BW-e-Pflegefahrzeuge
Wer kann BW-e-Pflegefahrzeuge beantragen?
ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen
Wie hoch ist die Förderung bei BW-e-Pflegefahrzeuge?
Förderbetrag: bis 7.000 €.
Bis wann kann man BW-e-Pflegefahrzeuge beantragen?
Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von BW-e-Pflegefahrzeuge?
Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 7.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg