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BW-e-Pflegefahrzeuge – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: L-Bank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderung der Investitionsmehrkosten für Elektro-Kleinwagen in der Pflege.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen.

Was wird gefördert?

Die BW-e-Pflegefahrzeuge Förderung unterstützt Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg beim Erwerb von vollelektrisch betriebenen Fahrzeugen, die überwiegend in der stationären oder ambulanten Pflege eingesetzt werden. Der Zuschuss beträgt bis zu 7.000 Euro für Fahrzeuge, die in Baden-Württemberg zugelassen sind und dort überwiegend genutzt werden. Die Förderung gilt für maximal 30 Fahrzeuge innerhalb von 3 Jahren.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 7.000 €.

Frist und Status

Anträge können fortlaufend eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.

Voraussetzungen

Zugelassene ambulante und/oder stationäre Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg, die ein Elektrofahrzeug mit einer Fahrzeuglänge von bis zu 4,3 m erwerben.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassung zur Pflege,Verwendungsnachweis,De-minimis-Erklärung

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Häufige Fragen zu BW-e-Pflegefahrzeuge

Wer kann BW-e-Pflegefahrzeuge beantragen?

ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei BW-e-Pflegefahrzeuge?

Förderbetrag: bis 7.000 €.

Bis wann kann man BW-e-Pflegefahrzeuge beantragen?

Anträge können fortlaufend eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von BW-e-Pflegefahrzeuge?

Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 7.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg