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Antrag möglichZuschuss

BW-e-Pflegefahrzeuge – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 54 Tagen

Förderung der Investitionsmehrkosten für vollelektrische Kleinwagen in der Pflege.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen.

Was wird gefördert?

Die Förderung BW-e-Pflegefahrzeuge unterstützt Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg beim Erwerb von vollelektrisch betriebenen Fahrzeugen, die überwiegend in der stationären oder ambulanten Pflege eingesetzt werden. Der Zuschuss beträgt bis zu 7.000 Euro für Fahrzeuge, die in Baden-Württemberg zugelassen sind und dort überwiegend genutzt werden. Die Förderung gilt für maximal 30 Fahrzeuge innerhalb von 3 Jahren und ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 7.000 €.

Frist und Status

Anträge können fortlaufend eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Zugelassene ambulante und/oder stationäre Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg, die ein Elektrofahrzeug mit einer Fahrzeuglänge von bis zu 4,3 m erwerben.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassung zur Pflege durch Versorgungsvertrag mit Pflegekassen,vollständig ausgefüllte und unterschriebene De-minimis-Erklärung,Verwendungsnachweis

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „BW-e-Pflegefahrzeuge"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu BW-e-Pflegefahrzeuge

Wer kann BW-e-Pflegefahrzeuge beantragen?

ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei BW-e-Pflegefahrzeuge?

Förderbetrag: bis 7.000 €.

Bis wann kann man BW-e-Pflegefahrzeuge beantragen?

Anträge können fortlaufend eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von BW-e-Pflegefahrzeuge?

Fördergeber ist Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg. Quelle: lbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Baden-Württemberg
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes
  • → Energie vom Land – Sonne, Wind, Wasser
  • → Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit Komponenten des Europäischen Zugsicherungssystems ERTMS und des automatisierten Bahnbetriebs (ATO) im Digitalen Knoten Stuttgart

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 7.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg

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