Fördergeber: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 33 Tagen
Zuschüsse für Vorhaben im Rahmen der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt in Deutschland.
Antragsberechtigt sind: natürliche und juristische Personen mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland.
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 25.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesamt für Naturschutz (BfN).
Ihr Vorhaben wird in Deutschland durchgeführt.
Ihr Vorhaben liegt hinsichtlich der Themenstellung und der Ziele im Interesse des Bundes.
Ihr Vorhaben dient nicht lediglich der Erfüllung konkreter gesetzlicher Verpflichtungen.
Sie leisten einen angemessenen Eigenanteil.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Förderbetrag: 5.000 € – 25.000 €. Förderquote: 90 %.
Fördergeber ist Bundesamt für Naturschutz (BfN). Quelle: nrwbank.
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