Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen
Förderung von zinsgünstigen Krediten zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden.
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 150.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Eigentümer des Gebäudes muss antragsberechtigt sein, Maßnahmen müssen zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus führen, technische Mindestanforderungen müssen eingehalten werden.
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Jetzt Projekt prüfenPrivatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen
Förderbetrag: 10.000 € – 150.000 €. Förderquote: 100 %.
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Quelle: nrwbank.
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