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Antrag möglichDarlehen

Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen

Förderung von zinsgünstigen Krediten zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Sie können einen zinsgünstigen Kredit ggf. mit Tilgungszuschuss erhalten, wenn Sie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes verbessern oder erstmalig ein Bestandsgebäude erwerben, das nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen den energetischen Standard eines Effizienzgebäudes erreicht. Die Förderung umfasst verschiedene Effizienzhaus-Stufen und Maßnahmen wie energetische Fachplanung und Baubegleitung sowie Nachhaltigkeitszertifizierung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 150.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Eigentümer des Gebäudes muss antragsberechtigt sein, Maßnahmen müssen zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus führen, technische Mindestanforderungen müssen eingehalten werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Bauantrag,Energieeffizienz-Expertenliste

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Häufige Fragen zu Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude

Wer kann Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude beantragen?

Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude?

Förderbetrag: 10.000 € – 150.000 €. Förderquote: 100 %.

Wer ist Fördergeber von Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000 € – 150.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit

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