Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und Gebäuden mit sozialen Einrichtungen – Förderung in Hessen
Fördergeber: Hessisches Ministerium der Finanzen
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 104 Tagen
Das Land Hessen unterstützt Immobilienbesitzer mit Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäude und soziale Einrichtungen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 20.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium der Finanzen.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen oder Eigentümer der Immobilie.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Es muss sich bei Ihrem Vorhaben um eine Maßnahme an einem Gebäude handeln, das rechtlich und tatsächlich zu dauerhaftem Wohnen geeignet ist.
Ihr Vorhaben muss wirtschaftlich sein und die Finanzierung auf Dauer gesichert.
Der Wohnraum, für den Sie die Förderung beantragen, darf keine unangemessen große Wohnfläche oder besonders aufwendige Ausstattung haben.
Beachten Sie bitte, dass Sie keine Förderung erhalten, wenn zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung bei Neubau von Objekten (ausgenommen der Ersterwerb) das Bauvorhaben bereits bezugsfertig ist, bei Modernisierung diese bereits abgeschlossen ist, bei Erwerb von bestehendem Wohnraum zur Selbstnutzung der Kaufvertrag bereits notariell beurkundet ist oder bei Förderung von Photovoltaikanlagen mit der Errichtung bereits begonnen worden ist.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Kredite aus Mitteln öffentlicher Haushalte, Kommunalkredite, Arbeitgeberkredite, Vor- und Zwischenfinanzierungskredite.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und Gebäuden mit sozialen Einrichtungen
Wer kann Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und Gebäuden mit sozialen Einrichtungen beantragen?
Unternehmen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen
Wie hoch ist die Förderung bei Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und Gebäuden mit sozialen Einrichtungen?
Förderbetrag: ab 20.000 €. Förderquote: 80 %.
Wer ist Fördergeber von Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und Gebäuden mit sozialen Einrichtungen?
Fördergeber ist Hessisches Ministerium der Finanzen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 20.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Bürgschaft
- Förderregion
- Hessen