VeröffentlichtBürgschaft

Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und Gebäuden mit sozialen Einrichtungen – Förderung in Hessen

Fördergeber: Hessisches Ministerium der Finanzen

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 59 Tagen

Das Land Hessen unterstützt Immobilienbesitzer mit Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäude und soziale Einrichtungen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Land Hessen unterstützt Sie mit einer Bürgschaft, damit Ihre Finanzierung von Investitionen in Wohngebäude sowie Gebäude mit sozialen Einrichtungen gesichert ist. Sie erhalten die Förderung für die Errichtung oder Schaffung von Wohnraum, einschließlich des Ersterwerbs, die Modernisierung von Wohnraum, besonders energetische Modernisierung, der Erwerb von bestehendem Wohnraum zur Selbstnutzung, die Anschlussfinanzierung von verbürgten Krediten auch bei gleichzeitigem Gläubigerwechsel, die Errichtung, Schaffung und Modernisierung von Wohnheimen, die Errichtung, Schaffung und Modernisierung von sozialen Einrichtungen (Pflegeeinrichtungen und -heime, Tageseinrichtungen für Kinder), die energetische Modernisierung und/oder der altersgerechte Umbau des Wohnungsbestandes von Wohnungseigentümergemeinschaften, die diesen als Verbandskredit gewährt werden, sowie Errichtung von Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 20 kW auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen sowie Kauf und Installation der in diesem Zusammenhang erworbenen Batteriespeicher und der Steuer- und Regelungstechnik. Sie erhalten die Förderung als Ausfallbürgschaft. Der zu verbürgende Kredit sollte 80 Prozent der Gesamtkosten nicht überschreiten, bei Errichtung von Photovoltaikanlagen 90 Prozent der Gesamtkosten. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 20.000, bei Errichtung von Photovoltaikanlagen bei EUR 10.000.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 20.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium der Finanzen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen oder Eigentümer der Immobilie.

Das Vorhaben muss wirtschaftlich sein und die Finanzierung auf Dauer gesichert.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und Gebäuden mit sozialen Einrichtungen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und Gebäuden mit sozialen Einrichtungen

Wer kann Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und Gebäuden mit sozialen Einrichtungen beantragen?

Unternehmen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und Gebäuden mit sozialen Einrichtungen?

Förderbetrag: ab 20.000 €. Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und Gebäuden mit sozialen Einrichtungen?

Fördergeber ist Hessisches Ministerium der Finanzen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 20.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
Hessen