Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und Gebäuden mit sozialen Einrichtungen – Förderung in Hessen
Fördergeber: Hessisches Ministerium der Finanzen
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 59 Tagen
Das Land Hessen unterstützt Immobilienbesitzer mit Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäude und soziale Einrichtungen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 20.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium der Finanzen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen oder Eigentümer der Immobilie.
Das Vorhaben muss wirtschaftlich sein und die Finanzierung auf Dauer gesichert.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und Gebäuden mit sozialen Einrichtungen
Wer kann Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und Gebäuden mit sozialen Einrichtungen beantragen?
Unternehmen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen
Wie hoch ist die Förderung bei Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und Gebäuden mit sozialen Einrichtungen?
Förderbetrag: ab 20.000 €. Förderquote: 80 %.
Wer ist Fördergeber von Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und Gebäuden mit sozialen Einrichtungen?
Fördergeber ist Hessisches Ministerium der Finanzen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 20.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Bürgschaft
- Förderregion
- Hessen