Fördergeber: Hessisches Ministerium der Finanzen
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen
Die WIBank übernimmt Bürgschaften für Kredite von Unternehmen und freiberuflich Tätigen, die nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, freiberuflich Tätige.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 2.000.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium der Finanzen.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Einzelpersonen, wenn sie in gewerblichen Unternehmen oder freiberuflich tätig werden, und in Ausnahmefällen auch wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von gemeinnützigen Körperschaften bei besonderem Landesinteresse.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Betriebsstätte der Antragstellerin oder des Antragstellers liegt in Hessen.
Sie müssen dort Ihren steuerlichen Sitz haben.
Sie müssen kreditwürdig sein.
Sie müssen soweit wie möglich eigene Mittel zur Finanzierung des Vorhabens einsetzen und neben der Bürgschaft andere Finanzierungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen.
Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Unternehmens ausreichend absichern.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe (Landesbürgschaftsprogramm) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, freiberuflich Tätige
Förderbetrag: ab 2.000.000 €. Förderquote: 80 %.
Fördergeber ist Hessisches Ministerium der Finanzen. Quelle: foerderdatenbank.de.
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