Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe (Landesbürgschaftsprogramm) – Förderung in Hessen
Fördergeber: Hessisches Ministerium der Finanzen
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen
Die WIBank übernimmt Bürgschaften für Kredite von Unternehmen und freiberuflich Tätigen, die nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, freiberuflich Tätige.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 2.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium der Finanzen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Einzelpersonen, wenn sie in gewerblichen Unternehmen oder freiberuflich tätig werden, und in Ausnahmefällen auch wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von gemeinnützigen Körperschaften bei besonderem Landesinteresse.
Die Betriebsstätte der Antragstellerin oder des Antragstellers liegt in Hessen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe (Landesbürgschaftsprogramm) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)
Wer kann Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe (Landesbürgschaftsprogramm) beantragen?
Unternehmen, freiberuflich Tätige
Wie hoch ist die Förderung bei Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)?
Förderbetrag: ab 2.000.000 €. Förderquote: 80 %.
Wer ist Fördergeber von Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)?
Fördergeber ist Hessisches Ministerium der Finanzen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
- → Fördermittel Hessen
- → Fördermittel für Unternehmen
- → Förderung eines innovativen, intelligenten und grünen wirtschaftlichen Wandels in Hessen
- → Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und Gebäuden mit sozialen Einrichtungen
- → Förderung telemedizinischer intersektoraler Gesundheitsnetzwerke
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 2.000.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Bürgschaft
- Förderregion
- Hessen