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Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe (Landesbürgschaftsprogramm) – Förderung in Hessen

Fördergeber: Hessisches Ministerium der Finanzen

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 104 Tagen

Die WIBank übernimmt Bürgschaften für Kredite von Unternehmen und freiberuflich Tätigen, die nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, freiberuflich Tätige.

Was wird gefördert?

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) entlastet Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige oder Tätiger mit einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko. Die Bürgschaft bekommen Sie zur Besicherung von Investitions- und Betriebsmittelkrediten. Möglich sind Bürgschaften auch für Bietungs-, Anzahlungs-, Lieferungs-/Leistungs- und Gewährleistungsavale für Inlands- und Auslandsaufträge. Die WIBank übernimmt Bürgschaften für Kredite ab EUR 2 Millionen. Unterhalb dieser Grenze können Sie Bürgschaften der Bürgschaftsbank Hessen in Anspruch nehmen. Die WIBank besichert mit ihrer Bürgschaft bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages. Für Investitionskredite bekommen Sie eine Bürgschaft für bis zu 70 Prozent, bei Betriebsmittel- oder Avalkrediten für bis zu 50 Prozent des Kreditbetrages.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 2.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium der Finanzen.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Einzelpersonen, wenn sie in gewerblichen Unternehmen oder freiberuflich tätig werden, und in Ausnahmefällen auch wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von gemeinnützigen Körperschaften bei besonderem Landesinteresse.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Betriebsstätte der Antragstellerin oder des Antragstellers liegt in Hessen.

Sie müssen dort Ihren steuerlichen Sitz haben.

Sie müssen kreditwürdig sein.

Sie müssen soweit wie möglich eigene Mittel zur Finanzierung des Vorhabens einsetzen und neben der Bürgschaft andere Finanzierungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen.

Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Unternehmens ausreichend absichern.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)

Wer kann Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe (Landesbürgschaftsprogramm) beantragen?

Unternehmen, freiberuflich Tätige

Wie hoch ist die Förderung bei Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)?

Förderbetrag: ab 2.000.000 €. Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)?

Fördergeber ist Hessisches Ministerium der Finanzen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 2.000.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
Hessen