Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe (Landesbürgschaftsprogramm) – Förderung in Hessen
Fördergeber: Hessisches Ministerium der Finanzen
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 104 Tagen
Die WIBank übernimmt Bürgschaften für Kredite von Unternehmen und freiberuflich Tätigen, die nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, freiberuflich Tätige.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 2.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium der Finanzen.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Einzelpersonen, wenn sie in gewerblichen Unternehmen oder freiberuflich tätig werden, und in Ausnahmefällen auch wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von gemeinnützigen Körperschaften bei besonderem Landesinteresse.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Betriebsstätte der Antragstellerin oder des Antragstellers liegt in Hessen.
Sie müssen dort Ihren steuerlichen Sitz haben.
Sie müssen kreditwürdig sein.
Sie müssen soweit wie möglich eigene Mittel zur Finanzierung des Vorhabens einsetzen und neben der Bürgschaft andere Finanzierungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen.
Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Unternehmens ausreichend absichern.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe (Landesbürgschaftsprogramm) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)
Wer kann Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe (Landesbürgschaftsprogramm) beantragen?
Unternehmen, freiberuflich Tätige
Wie hoch ist die Förderung bei Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)?
Förderbetrag: ab 2.000.000 €. Förderquote: 80 %.
Wer ist Fördergeber von Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)?
Fördergeber ist Hessisches Ministerium der Finanzen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 2.000.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Bürgschaft
- Förderregion
- Hessen