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Bürgschaften der LfA Förderbank Bayern – Förderung in Bayern

Fördergeber: LfA Förderbank Bayern

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Die LfA bietet Bürgschaften für kleine und mittlere Unternehmen, um Investitionskredite zu sichern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere im Filmsektor.

Was wird gefördert?

Unabhängig von der Inanspruchnahme eines LfA Kredits besteht auch die Möglichkeit einer Bürgschaftsübernahme zu Ihren Gunsten. Mit Bürgschaften ermöglicht die LfA ihren Kunden eine Kreditaufnahme auch dann, wenn diese gegenüber ihrer Hausbank keine ausreichenden Sicherheiten nachweisen können. Verbürgt werden hauptsächlich Investitionskredite für kleine und mittlere Unternehmen für Film-, Filmtheater- oder filmtechnische Betriebe. Ihnen gewährt die LfA Bürgschaften über bis zu 80 % des Investitionsvolumens. Nahezu alle mittelständischen Filmtheaterbetriebe in Bayern haben dieses oder andere Finanzierungs- und Förderangebote der LfA bereits in Anspruch genommen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: LfA Förderbank Bayern.

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Häufige Fragen zu Bürgschaften der LfA Förderbank Bayern

Wer kann Bürgschaften der LfA Förderbank Bayern beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere im Filmsektor

Wie hoch ist die Förderung bei Bürgschaften der LfA Förderbank Bayern?

Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von Bürgschaften der LfA Förderbank Bayern?

Fördergeber ist LfA Förderbank Bayern. Quelle: lfa.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
80 %
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
Bayern