Fördergeber: Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige oder Tätiger für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern für diesen Kredit kurzfristig eine Bürgschaft übernehmen.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen und Freiberufler.
Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 437.500 €.
Fördergeber und Antragstelle: Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU und Angehörige der freien Berufe.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Der Ort Ihrer Investition liegt in Mecklenburg-Vorpommern.Sie legen einen Jahresabschluss vor, der höchstens 18 Monate alt ist.Sie verfügen über positives Eigenkapital.Ihr Unternehmen weist einen Gewinn von mindestens 1,00 EUR aus,Der erweiterte Cashflow nach saldierten Entnahmen sichert die Kapitaldienstfähigkeit auf Basis des aktuellen Jahresabschlusses oder der aktuellen betriebswirtschafltichen Auswertung (BWA).Ihr Unternehmen weist keine Negativmerkmale wie Mahnbescheide oder eidesstattliche Versicherungen auf.Der Creditreform-Index Ihres Unternehmens ist kleiner als 320,Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern sichert keine Anteilskäufe von Unternehmen, Existenzgründungs- oder Umschuldungskredite ab.
Folgende Vorhaben werden nicht verbürgt: Pflegeeinrichtungen,neue Hotels und Pensionen,Ferienhäuser/-wohnungen und Campingplätze,die Schaffung zusätzlicher Bettenkapazität,Kapazitätserweiterungen in Rehabilitationseinrichtungen.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen und Freiberufler
Förderbetrag: 25.000 € – 437.500 €. Förderquote: 70 %.
Fördergeber ist Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV). Quelle: foerderdatenbank.de.
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