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Antrag möglichZuschuss

Förderung von Maßnahmen zur Stärkung von Demokratie und Toleranz in Mecklenburg-Vorpommern – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie demokratisches Bewusstsein stärken und Vorhaben zur Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei Maßnahmen zur Stärkung von Toleranz, Mitmenschlichkeit und demokratischer Orientierung sowie zur Stärkung der Bereitschaft zu zivilgesellschaftlichem Engagement. Die Förderung erhalten Sie vor allem für Beratungsangebote des landesweiten Beratungsnetzwerkes,kofinanzierte Projekte der Bundesprogramme zur Stärkung von Demokratie und Toleranz,landesweit wirkende Projekte zur Stärkung von Demokratie und Toleranz,Mikroprojekte zum Auf- und Ausbau zivilgesellschaftlicher und demokratiestärkender Prozesse in Kommunen, Vereinen und bei Verbänden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihres Vorhabens. Ihren Antrag stellen Sie bitte beim Landesamt für Gesundheit und Soziales. Im Fall von Beratungsprojekten des landesweiten Beratungsnetzwerkes muss zunächst ein Auswahlverfahren für die Trägerschaft der jeweiligen Beratungsprojekte des landesweiten Beratungsnetzwerkes durchgeführt werden. Dazu reichen Sie bitte Ihre Interessenbekundung bei der Landeszentrale für politische Bildung, Landeskoordinierungsstelle Demokratie und Toleranz beim Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten ein.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen fachlich und organisatorisch geeignet sein, das Projekt durchzuführen.Sie müssen ein positives Votum des Vergaberates der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Handlungsrahmen für Demokratie und Toleranz“ vorlegen (gilt nicht für Beratungsangebote des landesweiten Beratungsnetzwerkes).Im Fall von Beratungsangeboten des landesweiten Beratungsnetzwerkes muss eine Auswahl durch die Interministerielle Arbeitsgruppe „Handlungsrahmen für Demokratie und Toleranz“ auf der Grundlage eines Interessenbekundungsverfahrens getroffen worden sein.Wollen Sie ein Mikroprojekt durchführen, müssen an der Projektumsetzung mindestens 5 Personen (Akteurinnen und Akteure oder Teilnehmende) mit einem Zeitumfang von jeweils mindestens 4 Stunden je Akteurin und Akteur oder Teilnehmenden beteiligt sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Interessenbekundung,positives Votum des Vergaberates

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Maßnahmen zur Stärkung von Demokratie und Toleranz in Mecklenburg-Vorpommern"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Förderung von Maßnahmen zur Stärkung von Demokratie und Toleranz in Mecklenburg-Vorpommern

Wer kann Förderung von Maßnahmen zur Stärkung von Demokratie und Toleranz in Mecklenburg-Vorpommern beantragen?

Bildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Wer ist Fördergeber von Förderung von Maßnahmen zur Stärkung von Demokratie und Toleranz in Mecklenburg-Vorpommern?

Fördergeber ist Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Förderart
Zuschuss
Förderregion
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