Fördergeber: Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie demokratisches Bewusstsein stärken und Vorhaben zur Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen fachlich und organisatorisch geeignet sein, das Projekt durchzuführen.Sie müssen ein positives Votum des Vergaberates der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Handlungsrahmen für Demokratie und Toleranz“ vorlegen (gilt nicht für Beratungsangebote des landesweiten Beratungsnetzwerkes).Im Fall von Beratungsangeboten des landesweiten Beratungsnetzwerkes muss eine Auswahl durch die Interministerielle Arbeitsgruppe „Handlungsrahmen für Demokratie und Toleranz“ auf der Grundlage eines Interessenbekundungsverfahrens getroffen worden sein.Wollen Sie ein Mikroprojekt durchführen, müssen an der Projektumsetzung mindestens 5 Personen (Akteurinnen und Akteure oder Teilnehmende) mit einem Zeitumfang von jeweils mindestens 4 Stunden je Akteurin und Akteur oder Teilnehmenden beteiligt sein.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenBildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber ist Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.
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