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Überbetriebliche Ausbildung im Agrarbereich – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Bildungseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern können Zuschüsse für überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen im Agrarbereich beantragen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Bildungseinrichtung mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Durchführung von Lehrgängen der überbetrieblichen Ausbildung im Agrarbereich. Sie erhalten die Förderung für Lehrgänge in anerkannten Ausbildungsberufen sowie für die Unterbringung während der Maßnahmen. Die Höhe Ihres Zuschusses für die Lehrgangskosten beträgt bis zu 70 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, bezogen auf die vorab ermittelten Kostensätze des Heinz-Piest-Instituts. Als Übernachtungspauschale erhalten Sie EUR 14,40 je Auszubildenden und Übernachtung. Stellen Sie Ihren Antrag bitte mindestens 6 Wochen vor Beginn Ihrer Maßnahme bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %.

Frist und Status

Anträge müssen mindestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Bildungsträger von Lehrgängen der überbetrieblichen Ausbildung.

Die Maßnahme muss sich an Auszubildende in Unternehmen des privaten Rechts richten, die ihren Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben oder deren Ausbildungsbetrieb sich dort befindet.

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Häufige Fragen zu Überbetriebliche Ausbildung im Agrarbereich

Wer kann Überbetriebliche Ausbildung im Agrarbereich beantragen?

Bildungseinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Überbetriebliche Ausbildung im Agrarbereich?

Förderquote: 70 %.

Bis wann kann man Überbetriebliche Ausbildung im Agrarbereich beantragen?

Anträge müssen mindestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Überbetriebliche Ausbildung im Agrarbereich?

Fördergeber ist Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderquote
70 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern