Überbetriebliche Ausbildung im Agrarbereich – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Fördergeber: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Bildungseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern können Zuschüsse für überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen im Agrarbereich beantragen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 70 %.
Frist und Status
Anträge müssen mindestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Bildungsträger von Lehrgängen der überbetrieblichen Ausbildung.
Die Maßnahme muss sich an Auszubildende in Unternehmen des privaten Rechts richten, die ihren Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben oder deren Ausbildungsbetrieb sich dort befindet.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Überbetriebliche Ausbildung im Agrarbereich
Wer kann Überbetriebliche Ausbildung im Agrarbereich beantragen?
Bildungseinrichtungen
Wie hoch ist die Förderung bei Überbetriebliche Ausbildung im Agrarbereich?
Förderquote: 70 %.
Bis wann kann man Überbetriebliche Ausbildung im Agrarbereich beantragen?
Anträge müssen mindestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Überbetriebliche Ausbildung im Agrarbereich?
Fördergeber ist Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 70 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Mecklenburg-Vorpommern