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Antrag möglichZuschuss

Förderung von Projekten der Kriminalitätsvorbeugung – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern Projekte zur Verhinderung von Kriminalität planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Kommunen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei der Durchführung von Präventionsprojekten, die unmittelbar oder mittelbar zur Verhinderung von Kriminalität beitragen. Außerdem wird die Arbeit der Kommunalen Präventionsräte (KPR) auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte unterstützt. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, mindestens jedoch EUR 1.000. Als kommunaler Präventionsrat müssen Sie Ihren Antrag bis spätestens zum 30.9. für das folgende Jahr an das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern richten. Geht es um die Förderung von Projekten, müssen Sie Ihren Antrag bis zum 31.10 für das folgende Jahr beim Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern einreichen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 1.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen bis zum 30.9. bzw. 31.10. für das folgende Jahr eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte, Städte und Gemeinden sowie freie Träger, Institutionen und Einzelpersonen, die in der Kriminalitätsvorbeugung arbeiten.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Als Antragstellerin und Antragsteller müssen Sie Ihren Sitz oder Wirkungskreis in Mecklenburg-Vorpommern haben.Wenn es um die Förderung eines kommunalen Präventionsrates geht, müssen vor allem die folgenden Mindeststandards erfüllt werden: festes Gremium aus Mitgliedern staatlicher und nicht staatlicher Einrichtungen, das mindestens 2 Tagungen jährlich durchführt und eine feste Ansprechpartnerin/einen festen Ansprechpartner zur Koordination sowie zur Bewirtschaftung der finanziellen Mittel hat,gesondertes Konto,ausschließliche Verwendung der finanziellen Mittel für die Kriminalprävention.

Führen Sie ein Projekt im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit oder zum Thema „Sport statt Gewalt“ durch, müssen Sie die Qualifikation der Betreuerinnen und Betreuer nachweisen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Projekten der Kriminalitätsvorbeugung"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Förderung von Projekten der Kriminalitätsvorbeugung

Wer kann Förderung von Projekten der Kriminalitätsvorbeugung beantragen?

Privatpersonen, Kommunen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Projekten der Kriminalitätsvorbeugung?

Förderbetrag: ab 1.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Förderung von Projekten der Kriminalitätsvorbeugung beantragen?

Anträge müssen bis zum 30.9. bzw. 31.10. für das folgende Jahr eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Projekten der Kriminalitätsvorbeugung?

Fördergeber ist Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → Fördermittel Mecklenburg-Vorpommern
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  • → Städtebauförderung Mecklenburg-Vorpommern
  • → Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur
  • → MV innoGROWTH

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 1.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern

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