Fördergeber: Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern Projekte zur Verhinderung von Kriminalität planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Kommunen, Verbände/Vereinigungen.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 1.000 €.
Anträge müssen bis zum 30.9. bzw. 31.10. für das folgende Jahr eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte, Städte und Gemeinden sowie freie Träger, Institutionen und Einzelpersonen, die in der Kriminalitätsvorbeugung arbeiten.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Als Antragstellerin und Antragsteller müssen Sie Ihren Sitz oder Wirkungskreis in Mecklenburg-Vorpommern haben.Wenn es um die Förderung eines kommunalen Präventionsrates geht, müssen vor allem die folgenden Mindeststandards erfüllt werden: festes Gremium aus Mitgliedern staatlicher und nicht staatlicher Einrichtungen, das mindestens 2 Tagungen jährlich durchführt und eine feste Ansprechpartnerin/einen festen Ansprechpartner zur Koordination sowie zur Bewirtschaftung der finanziellen Mittel hat,gesondertes Konto,ausschließliche Verwendung der finanziellen Mittel für die Kriminalprävention.
Führen Sie ein Projekt im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit oder zum Thema „Sport statt Gewalt“ durch, müssen Sie die Qualifikation der Betreuerinnen und Betreuer nachweisen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenPrivatpersonen, Kommunen, Verbände/Vereinigungen
Förderbetrag: ab 1.000 €. Förderquote: 80 %.
Anträge müssen bis zum 30.9. bzw. 31.10. für das folgende Jahr eingereicht werden.
Fördergeber ist Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.
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