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Bürgschaft ohne Bank (BoB) – Förderung in Hessen

Fördergeber: Bürgschaftsbank Hessen GmbH

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Die Bürgschaftsbank Hessen unterstützt Existenzgründer und Unternehmen durch die Übernahme einer Ausfallbürgschaft für Kredite.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Die Bürgschaftsbank Hessen unterstützt Sie bei Ihrer Existenzgründung oder als bestehendes Unternehmen durch die direkte Übernahme einer Ausfallbürgschaft. Die Bürgschaftsbank Hessen übernimmt die Erstprüfung für Ihren Kredit und übergibt Ihnen die Bürgschaft, bevor Sie mit Ihrer Hausbank verhandeln. Sie erhalten die Bürgschaft für Neu-/Franchisegründungen, tätige Beteiligungen, Übernahme von Betrieben, Betriebserweiterungen, Anlageinvestitionen, Warenlager, Betriebsmittel und Avalkredite. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages bei Investitionen und bis zu 60 Prozent für Betriebsmittel.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 650.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bürgschaftsbank Hessen GmbH.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Existenzgründer, die noch keine Hausbank für die Finanzierung gefunden haben oder deren Geschäftsaufnahme nicht länger als 3 Jahre zurückliegt, sowie bestehende kleine und mittlere Unternehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Geschäftsplan,bankübliche Sicherheiten

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Häufige Fragen zu Bürgschaft ohne Bank (BoB)

Wer kann Bürgschaft ohne Bank (BoB) beantragen?

Existenzgründer, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Bürgschaft ohne Bank (BoB)?

Förderbetrag: bis 650.000 €. Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von Bürgschaft ohne Bank (BoB)?

Fördergeber ist Bürgschaftsbank Hessen GmbH. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 650.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
Hessen