Bürgschaft ohne Bank (BoB) – Förderung in Hessen
Fördergeber: Bürgschaftsbank Hessen GmbH
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Die Bürgschaftsbank Hessen unterstützt Existenzgründer und Unternehmen durch die Übernahme einer Ausfallbürgschaft für Kredite.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 650.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bürgschaftsbank Hessen GmbH.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Existenzgründer, die noch keine Hausbank für die Finanzierung gefunden haben oder deren Geschäftsaufnahme nicht länger als 3 Jahre zurückliegt, sowie bestehende kleine und mittlere Unternehmen.
Erforderliche Unterlagen
- Geschäftsplan,bankübliche Sicherheiten
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bürgschaft ohne Bank (BoB)
Wer kann Bürgschaft ohne Bank (BoB) beantragen?
Existenzgründer, Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Bürgschaft ohne Bank (BoB)?
Förderbetrag: bis 650.000 €. Förderquote: 80 %.
Wer ist Fördergeber von Bürgschaft ohne Bank (BoB)?
Fördergeber ist Bürgschaftsbank Hessen GmbH. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
- → Fördermittel Hessen
- → Fördermittel für Unternehmen
- → Förderung eines innovativen, intelligenten und grünen wirtschaftlichen Wandels in Hessen
- → Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und Gebäuden mit sozialen Einrichtungen
- → Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 650.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Bürgschaft
- Förderregion
- Hessen