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Bürgerenergie.SH – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: IB.SH

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 26 Tagen

Der Bürgerenergiefonds unterstützt Projekte in der Startphase, die noch keine Projektfinanzierung über Kreditinstitute erhalten können.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bürgerinnen und Bürger, die Projekte zur Energiewende initiieren möchten..

Was wird gefördert?

Über den Bürgerenergiefonds werden Projekte in der Startphase unterstützt, in der noch keine Projektfinanzierung über Kreditinstitute möglich ist. In dieser Phase sind Beratungen, Gutachten und weitere Vorplanungen erforderlich. Sobald die Planungen voranschreiten und eine Finanzierung erfolgt, ist der über den Bürgerenergiefonds bereitgestellte Betrag mitzufinanzieren und an den Fonds zurückzuzahlen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Bürgerenergie.SH"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Bürgerenergie.SH

Wer kann Bürgerenergie.SH beantragen?

Bürgerinnen und Bürger, die Projekte zur Energiewende initiieren möchten.

Wer ist Fördergeber von Bürgerenergie.SH?

Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein