Bremische Aufstiegsfortbildungs-Prämie – Förderung in Bremen
Fördergeber: NBank
Stand: September 2026 · Geprüft vor 51 Tagen
Die Bremische Aufstiegsfortbildungs-Prämie belohnt Absolventen erfolgreicher Aufstiegsfortbildungsprüfungen mit einer Prämie von 1.300 Euro.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Absolventinnen und Absolventen einer Aufstiegsfortbildung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 1.300 € – 1.300 €.
Frist und Status
Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Abschluss gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: NBank.
Voraussetzungen
Erfolgreiche Aufstiegsfortbildungsprüfung, Hauptwohnsitz oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Bremen seit mindestens 6 Monaten.
Erforderliche Unterlagen
- Prüfungszeugnis über die bestandene Aufstiegsfortbildungsprüfung,Erweiterte Meldebescheinigung
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bremische Aufstiegsfortbildungs-Prämie
Wer kann Bremische Aufstiegsfortbildungs-Prämie beantragen?
Absolventinnen und Absolventen einer Aufstiegsfortbildung
Wie hoch ist die Förderung bei Bremische Aufstiegsfortbildungs-Prämie?
Förderbetrag: 1.300 € – 1.300 €.
Bis wann kann man Bremische Aufstiegsfortbildungs-Prämie beantragen?
Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Abschluss gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Bremische Aufstiegsfortbildungs-Prämie?
Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 1.300 € – 1.300 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bremen