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Bildungskredit – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Der Bildungskredit unterstützt Auszubildende in fortgeschrittener Ausbildungsphase bei der Finanzierung ihrer Ausbildung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Volljährige Schülerinnen und Schüler sowie Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen.

Was wird gefördert?

Der Bildungskredit unterstützt Sie bei der Finanzierung Ihrer Schulausbildung oder Ihres Studiums, wenn Sie sich in einer fortgeschrittenen Ausbildungsphase befinden. Sie können mit dem zinsgünstigen Kredit Ihre Ausbildung abschließen und außergewöhnliche, nicht durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erfasste Aufwendungen finanzieren. Sie erhalten einen monatlichen Kredit in Höhe von EUR 100, 200 oder 300. Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können bis zu 24 Monatsraten bewilligt werden. Auf Antrag können Sie die Auszahlung des Kredits unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen. Im Einzelfall kann ein Teil des Kredits bis EUR 3.600 als Abschlag im Voraus ausgezahlt werden. Die Verzinsung beginnt mit dem Tag der Auszahlung. Es fallen also Zinsen an, die Ihnen aber bis zum Beginn der Rückzahlung gestundet werden. Als Zinssatz gilt die European Interbank Offered Rate (EURIBOR) mit einer Laufzeit von 6 Monaten jeweils zum 1. April sowie zum 1. Oktober zuzüglich 1 Prozent pro Jahr. Mit der Rückzahlung müssen Sie vier Jahre nach Fälligkeit der ersten Rate beginnen. Den Bildungskredit beantragen Sie frühestens sechs Wochen vor Beginn des förderfähigen Ausbildungszeitraumes beim Bundesverwaltungsamt (BVA).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 0 %. Der Förderbetrag liegt bei 100 € – 300 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmftr_bildungskredit". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind volljährige Schülerinnen und Schüler in den letzten 2 Jahren vor Abschluss der Ausbildung, Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Voraussetzungen nach § 8 BAföG in der jeweils gültigen Fassung erfüllen, jünger als 36 Jahre sein, eine inländische Ausbildungsstätte nach § 2 Absatz 1 bis 3 BAföG besuchen oder eine ausländische Ausbildungsstätte, die einer inländischen gleichgestellt ist.

Nicht förderfähig

  • Ein Rechtsanspruch auf Gewährung des Bildungskredits besteht nicht.

Erforderliche Unterlagen

  • Schriftliche Erklärung der Ausbildungsstätte

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Häufige Fragen zu Bildungskredit

Wer kann Bildungskredit beantragen?

Volljährige Schülerinnen und Schüler sowie Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen

Wie hoch ist die Förderung bei Bildungskredit?

Förderbetrag: 100 € – 300 €.

Bis wann kann man Bildungskredit beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Bildungskredit?

Fördergeber ist Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Bildungskredit mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Bildungskredit zur Gruppe „bmftr_bildungskredit". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
100 € – 300 €
Förderquote
bis zu 0 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
bundesweit