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Zuschuss für Waldschutzmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen

Förderung von Waldschutzmaßnahmen und Sicherung von Waldökosystemen in Nordrhein-Westfalen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Eigentümer und Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, Waldgenossenschaften.

Was wird gefördert?

Natürliche und juristische Personen, die Eigentümer oder Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen in Nordrhein-Westfalen sind, können Zuschüsse für Waldschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Sicherung von Waldökosystemen beantragen. Die Förderung umfasst bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben, mit einer maximalen Förderhöhe von bis zu 50.000 € pro Antragsjahr. Für Waldgenossenschaften gelten besondere Regelungen. Anträge sind online über wald.web zu stellen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 50.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen.

Voraussetzungen

Die Maßnahme muss in unmittelbarem Zusammenhang mit der Bewältigung von Schäden durch Extremwetterereignisse stehen.

Antragsteller müssen Eigentümer der begünstigten Flächen sein oder eine schriftliche Einverständniserklärung des Eigentümers vorlegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Einverständniserklärung des Eigentümers (falls erforderlich)

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Häufige Fragen zu Zuschuss für Waldschutzmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen

Wer kann Zuschuss für Waldschutzmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen beantragen?

Eigentümer und Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, Waldgenossenschaften

Wie hoch ist die Förderung bei Zuschuss für Waldschutzmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen?

Förderbetrag: 1.000 € – 50.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Zuschuss für Waldschutzmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027.

Wer ist Fördergeber von Zuschuss für Waldschutzmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen?

Fördergeber ist Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.000 € – 50.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2027
Förderregion
Nordrhein-Westfalen