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Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald (FöRl Extremwetterfolgen) – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: NRW.BANK
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Das Förderprogramm unterstützt die Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Wald.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Waldbesitzer, Kommunen.
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm FöRl Extremwetterfolgen der NRW.BANK richtet sich an Waldbesitzer und Kommunen, die von extremen Wetterereignissen betroffen sind. Ziel ist es, die Schäden im Privat- und Körperschaftswald zu beheben und die Wälder nachhaltig zu bewirtschaften.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald (FöRl Extremwetterfolgen)
Wer kann Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald (FöRl Extremwetterfolgen) beantragen?
Waldbesitzer, Kommunen
Wer ist Fördergeber von Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald (FöRl Extremwetterfolgen)?
Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.
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