Fördergeber: Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 37 Tagen
Förderung von Waldschutzmaßnahmen und Sicherung von Waldökosystemen in Nordrhein-Westfalen.
Antragsberechtigt sind: Eigentümer und Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, Waldgenossenschaften.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 50.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027.
Fördergeber und Antragstelle: Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen.
Die Maßnahme muss in unmittelbarem Zusammenhang mit der Bewältigung von Schäden durch Extremwetterereignisse stehen.
Antragsteller müssen Eigentümer der begünstigten Flächen sein oder eine schriftliche Einverständniserklärung des Eigentümers vorlegen.
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Jetzt Projekt prüfenEigentümer und Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, Waldgenossenschaften
Förderbetrag: 1.000 € – 50.000 €. Förderquote: 80 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027.
Fördergeber ist Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.
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