Zuschuss für Waldschutzmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen
Förderung von Waldschutzmaßnahmen und Sicherung von Waldökosystemen in Nordrhein-Westfalen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Eigentümer und Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, Waldgenossenschaften.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 50.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen.
Voraussetzungen
Die Maßnahme muss in unmittelbarem Zusammenhang mit der Bewältigung von Schäden durch Extremwetterereignisse stehen.
Antragsteller müssen Eigentümer der begünstigten Flächen sein oder eine schriftliche Einverständniserklärung des Eigentümers vorlegen.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Einverständniserklärung des Eigentümers (falls erforderlich)
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zuschuss für Waldschutzmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen
Wer kann Zuschuss für Waldschutzmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen beantragen?
Eigentümer und Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, Waldgenossenschaften
Wie hoch ist die Förderung bei Zuschuss für Waldschutzmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen?
Förderbetrag: 1.000 € – 50.000 €. Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Zuschuss für Waldschutzmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027.
Wer ist Fördergeber von Zuschuss für Waldschutzmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen?
Fördergeber ist Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 1.000 € – 50.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2027
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen