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Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald (FöRl Extremwetterfolgen) – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Das Förderprogramm unterstützt die Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Wald.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Waldbesitzer, Kommunen.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm FöRl Extremwetterfolgen der NRW.BANK richtet sich an Waldbesitzer und Kommunen, die von extremen Wetterereignissen betroffen sind. Ziel ist es, die Schäden im Privat- und Körperschaftswald zu beheben und die Wälder nachhaltig zu bewirtschaften.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

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Häufige Fragen zu Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald (FöRl Extremwetterfolgen)

Wer kann Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald (FöRl Extremwetterfolgen) beantragen?

Waldbesitzer, Kommunen

Wer ist Fördergeber von Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald (FöRl Extremwetterfolgen)?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen