Betriebserlaubnisverfahren für Einrichtungen – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen
Das Betriebserlaubnisverfahren regelt die Erteilung von Erlaubnissen für Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche betreuen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche betreuen.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).
Voraussetzungen
Die Einrichtung muss das Wohl der Kinder und Jugendlichen gewährleisten.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Voraussetzungen,Antragsunterlagen
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Betriebserlaubnisverfahren für Einrichtungen
Wer kann Betriebserlaubnisverfahren für Einrichtungen beantragen?
Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche betreuen
Wer ist Fördergeber von Betriebserlaubnisverfahren für Einrichtungen?
Fördergeber ist Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS). Quelle: mbjs_brandenburg.
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