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Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Niedersachsen – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Bürgschaftsbank Niedersachsen GmbH

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Wenn sich eine private Kapitalbeteiligungsgesellschaft an der Finanzierung Ihrer Vorhaben beteiligt, kann die Bürgschaftsbank Niedersachsen unter bestimmten Voraussetzungen Garantien übernehmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus.

Was wird gefördert?

Die Bürgschaftsbank Niedersachsen übernimmt Garantien für Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus. Sie können eine Förderung für diese Projekte beantragen: Kooperationen, Innovationsprojekte, Umstellung bei Strukturwandel, Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben und Betriebsübernahmen. Die garantierte Beteiligung muss mindestens EUR 50.000 betragen, soll nicht höher sein als das vorhandene Eigenkapital und darf den Betrag von EUR 2,5 Millionen je Beteiligungsnehmer nicht übersteigen. Die Garantie erstreckt sich auf bis zu 70 Prozent der für die Beteiligung zu leistenden Einlage und zusätzlich bis zu 70 Prozent der vertraglich vereinbarten Entgeltansprüche für höchstens einen Jahresbeitrag. Die Laufzeit beträgt zwischen 5 und 10 Jahren. Richten Sie Ihren Antrag bitte an eine private Kapitalbeteiligungsgesellschaft. Diese leitet den Antrag an die Bürgschaftsbank Niedersachsen weiter.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei 50.000 € – 2.500.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bürgschaftsbank Niedersachsen GmbH.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus einschließlich Baumschulen und Landschaftsgärtnereien.

Die Übernahmen von Beteiligungsgarantien ist an die folgenden Bedingungen geknüpft: Die Beteiligung muss der Schaffung oder Sicherung einer nachhaltig wettbewerbsfähigen Existenz dienen.

Als antragstellendes Unternehmen müssen Sie Ihren Betrieb in ausreichendem Maße gegen die üblichen Risiken versichern.

Beteiligungen, die nur der Konsolidierung der Finanzverhältnisse des Unternehmens dienen sollen, sind ausgeschlossen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Unterlagen der Kapitalbeteiligungsgesellschaft

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Häufige Fragen zu Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Niedersachsen

Wer kann Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Niedersachsen beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus

Wie hoch ist die Förderung bei Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Niedersachsen?

Förderbetrag: 50.000 € – 2.500.000 €. Förderquote: 70 %.

Wer ist Fördergeber von Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Niedersachsen?

Fördergeber ist Bürgschaftsbank Niedersachsen GmbH. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
50.000 € – 2.500.000 €
Förderquote
70 %
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
Niedersachsen