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Beteiligungsgarantien der Bayerischen Garantiegesellschaft mbH – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerische Garantiegesellschaft mbH

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Wenn Sie sich als private Kapitalbeteiligungsgesellschaft an der Finanzierung von Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus beteiligen, kann die BGG Bayerische Garantiegesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen Garantien übernehmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Die BGG Bayerische Garantiegesellschaft für mittelständische Beteiligungen übernimmt Garantien für Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus, wenn die Beteiligung ohne eine solche Garantie nicht oder nicht zu angemessenen Bedingungen zustande käme. Die BGG übernimmt Beteiligungsgarantien vor allem für folgende Vorhaben: Kooperationen, Innovationsprojekte (auch Entwicklung und Kommerzialisierung neuer Produkte), Umstellung bei Strukturwandel, Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben, Existenzgründungen, Unternehmensnachfolgen. Die BGG kann Sie auch bei Erbauseinandersetzungen oder in Ausnahmefällen beim Ausscheiden von Gesellschafterinnen und Gesellschaftern oder für Warenlageraufstockungen bei expandierenden Unternehmen fördern. Die Garantie deckt bis zu 70 Prozent der Beteiligungssumme und der vertraglich vereinbarten Ansprüche auf die Entgelte aus der Beteiligung ab. Die Beteiligung soll nicht mehr als EUR 1 Million betragen, in Ausnahmefällen bis EUR 2,5 Millionen, die Höhe des vorhandenen Eigenkapitals nicht übersteigen, eine Laufzeit haben, die ihrem Verwendungszweck entspricht, normalerweise bis zu 10 Jahre. Anträge der begünstigten Unternehmen auf Übernahme einer Garantie leiten Sie als private Kapitalbeteiligungsgesellschaft an die BGG Bayerische Garantiegesellschaft mbH für mittelständische Beteiligungen weiter.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 2.500.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerische Garantiegesellschaft mbH.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind private Kapitalbeteiligungsgesellschaften.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Begünstigt sind kleine und mittlere Unternehmen in Bayern, die wirtschaftlich und rechtlich selbstständig sind.

Die Ertragskraft des Unternehmens sowie die fachlichen und kaufmännischen Eigenschaften der Unternehmensführung müssen langfristig eine ausreichende Rendite und eine vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Beteiligungsgarantien der Bayerischen Garantiegesellschaft mbH

Wer kann Beteiligungsgarantien der Bayerischen Garantiegesellschaft mbH beantragen?

Existenzgründer/in, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Beteiligungsgarantien der Bayerischen Garantiegesellschaft mbH?

Förderbetrag: bis 2.500.000 €. Förderquote: 70 %.

Wer ist Fördergeber von Beteiligungsgarantien der Bayerischen Garantiegesellschaft mbH?

Fördergeber ist Bayerische Garantiegesellschaft mbH. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 2.500.000 €
Förderquote
70 %
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
Bayern