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Beteiligungen zur Förderung investiver Projekte und Vorhaben – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG) mbH

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen investive Projekte oder Vorhaben planen, kann die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen unter bestimmten Voraussetzungen eine Beteiligung übernehmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus.

Was wird gefördert?

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen mbH (MBG) übernimmt Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus. Sie erhalten die Beteiligung vor allem für die Finanzierung folgender Vorhaben: Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben, Errichtung von Zweigstellen, Betriebsübernahmen, Umstellungen bei Strukturwandel, Kooperationen. Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen mbH (MBG) beteiligt sich normalerweise als typisch stiller Gesellschafter an Ihrem Unternehmen. Die Beteiligung soll mindestens EUR 50.000 betragen und die vorhandenen Eigenmittel beziehungsweise den Betrag von EUR 2,5 Millionen je Beteiligungsnehmer nicht übersteigen. Die Laufzeit beträgt mindestens 5 und maximal 10 Jahre. Nach Ablauf des Beteiligungsvertrages muss die gesamte Beteiligung zum Nennwert zurückgezahlt werden. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen mbH (MBG).

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 50.000 € – 2.500.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG) mbH.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus in Niedersachsen.

Eine Beteiligung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie als antragstellendes Unternehmen sollten, vor allem von der Ertragskraft und der Qualität der Unternehmensführung her, langfristig eine angemessene Rendite und eine vertragsmäßige Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen.

Die Beteiligung muss der Sicherung einer nachhaltig wettbewerbsfähigen Existenz durch Erweiterung der Haftkapitalbasis dienen.

Erforderliche Unterlagen

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Häufige Fragen zu Beteiligungen zur Förderung investiver Projekte und Vorhaben

Wer kann Beteiligungen zur Förderung investiver Projekte und Vorhaben beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus

Wie hoch ist die Förderung bei Beteiligungen zur Förderung investiver Projekte und Vorhaben?

Förderbetrag: 50.000 € – 2.500.000 €.

Wer ist Fördergeber von Beteiligungen zur Förderung investiver Projekte und Vorhaben?

Fördergeber ist Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG) mbH. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
50.000 € – 2.500.000 €
Förderart
Beteiligung
Förderregion
Niedersachsen