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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Das Programm fördert die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und sichert deren Rechte.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Einrichtungen für Kinder und Jugendliche.

Was wird gefördert?

Kinder und Jugendliche in erlaubnispflichtigen Einrichtungen sind alters- und entwicklungsangemessen zu beteiligen. Darauf haben sie rechtlichen Anspruch, der u.a. verankert ist in: der UN-Kinderechtskonvention, dem Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe sowie dem Gesetz zur Förderung und zum Schutz junger Menschen (Brandenburgisches Kinder- und Jugendgesetz; BbgKJG). Das gilt sowohl bei der Ausgestaltung des Alltages in den Einrichtungen, bei Planung und Gestaltung des Alltages in den Gemeinschaften, als auch bei der konkreten Ausgestaltung der Hilfe zur Erziehung im Rahmen des individuellen Hilfeplanverfahrens (§ 36 SGB VIII).

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen

Wer kann Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen beantragen?

Einrichtungen für Kinder und Jugendliche

Wer ist Fördergeber von Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen?

Fördergeber ist Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS). Quelle: mbjs_brandenburg.

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