Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Das Programm fördert die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und sichert deren Rechte.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Einrichtungen für Kinder und Jugendliche.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen
Wer kann Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen beantragen?
Einrichtungen für Kinder und Jugendliche
Wer ist Fördergeber von Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen?
Fördergeber ist Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS). Quelle: mbjs_brandenburg.
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