Berliner Projekte mit ESF-Mitteln – Förderung in Berlin
Fördergeber: Land Berlin und EU
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 26 Tagen
Vielfältige Fördermöglichkeiten durch den ESF für Berliner Projekte.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Berliner Projekte, Jugendliche, Migrantinnen, Menschen mit Sucht- oder Abhängigkeitserfahrungen.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Berlin und EU.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Berliner Projekte mit ESF-Mitteln
Wer kann Berliner Projekte mit ESF-Mitteln beantragen?
Berliner Projekte, Jugendliche, Migrantinnen, Menschen mit Sucht- oder Abhängigkeitserfahrungen
Wer ist Fördergeber von Berliner Projekte mit ESF-Mitteln?
Fördergeber ist Land Berlin und EU. Quelle: senweb_berlin.
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