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Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung – BENE II – Förderung in Berlin

Fördergeber: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Das BENE II Programm fördert Maßnahmen zur Energieeffizienz, Anpassung an den Klimawandel und Erhaltung der biologischen Vielfalt in Berlin.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Rund 191,5 Millionen EUR stehen im Berliner EFRE-Programm für die Reduzierung von CO2-Emissionen und für die Anpassung an den Klimawandel zur Verfügung. Mit den nationalen Mitteln sind es über 478 Mio. EUR, die bis Ende 2029 investiert werden können, um die Klimaziele des Landes Berlin zu erreichen. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Berliner Programms für nachhaltige Entwicklung – BENE II. Gefördert werden Maßnahmen zur Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden und Unternehmen, intelligente Energiesysteme, Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und grünen Infrastruktur.

Frist und Status

Anträge können jederzeit gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.

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Häufige Fragen zu Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung – BENE II

Wer kann Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung – BENE II beantragen?

Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen

Bis wann kann man Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung – BENE II beantragen?

Anträge können jederzeit gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung – BENE II?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Quelle: senweb_berlin.

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Berlin