Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel – Förderung in Berlin
Fördergeber: Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Wenn Sie in Berlin Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei ab 200.000 €.
Frist und Status
Antragstellung ist die Satzung/der Gesellschaftsvertrag einzureichen
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Hauptverwaltungen, Bezirksverwaltungen und nachgeordnete Einrichtungen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen, öffentliche und private Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Berlin sowie landeseigene Berliner Wohnungsbaugesellschaften.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel
Wer kann Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel beantragen?
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel?
Förderbetrag: ab 200.000 €.
Bis wann kann man Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel beantragen?
Antragstellung ist die Satzung/der Gesellschaftsvertrag einzureichen
Wer ist Fördergeber von Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel?
Fördergeber ist Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 200.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Berlin