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Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel – Förderung in Berlin

Fördergeber: Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 59 Tagen

Das Land Berlin fördert innovative Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel mit Zuschüssen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Im Rahmen des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE) werden innovative Maßnahmen, Projekte und Initiativen gefördert, die zu einem klimaneutralen und umweltfreundlichen Berlin beitragen. Der Förderschwerpunkt 4 unterstützt Klimaanpassungsmaßnahmen, insbesondere zur Sicherung und Schaffung klimatischer Entlastungsräume und zum Oberflächenumbau nach dem Prinzip der Schwammstadt. Die Förderung umfasst Maßnahmen wie die Sicherung von klimatischen Entlastungsräumen, Steigerung der Resilienz des Stadtgrüns, Verschattungsmaßnahmen und nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 200.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Hauptverwaltungen, Bezirksverwaltungen und nachgeordnete Einrichtungen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen, öffentliche und private Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Berlin sowie landeseigene Berliner Wohnungsbaugesellschaften.

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Häufige Fragen zu Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel

Wer kann Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel?

Förderbetrag: ab 200.000 €.

Bis wann kann man Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 200.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Berlin