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Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderung in Berlin

Fördergeber: Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 10 Tagen

Wenn Sie in Berlin Maßnahmen zum Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Land Berlin fördert im Rahmen des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE) mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) innovative Maßnahmen, Projekte und Initiativen, die zu einem klimaneutralen und umweltfreundlichen Berlin beitragen. Im Förderschwerpunkt 5 erhalten Sie die Förderung für Maßnahmen zum Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Erhalt und Ausbau von Natur- und Landschaftsschutzgebieten, Natura-2000 Gebieten, Grün- und Erholungsflächen, naturbasierte Lösungen zur Stärkung der grünen/blauen Infrastruktur (inklusive Machbarkeitsstudien), Maßnahmen zum Ausbau und Erhalt des Biotopverbunds, Gestaltung von Grünflächen für Bewegung, Sport, Gesundheit sowie die Schaffung von Naturerfahrungsmöglichkeiten, Schaffung innerstädtischer Ruhe- und Erholungsräume (lokale Umgestaltung des Straßen- und Freiraums als Begegnungsräume, zum Beispiel durch Begrünung, Verschattung, lärmmindernden Flüsterasphalt sowie geschliffenes Kopfsteinpflaster und bauliche Elemente zur Verkehrsberuhigung, Verkehrsmengenreduzierung et cetera), Maßnahmen zur Minderung von Feinstaubemissionen an der Quelle, zum Beispiel Abriebemissionen im Straßen- und Schienenverkehr, Schadstoffemissionen aus mobilen Maschinen und Geräten, Beseitigung von Altlasten, die im Bodenbelastungskataster Berlins erfasst sind. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Maßnahme. Für eine Förderung von investiven Maßnahmen müssen Sie mindestens EUR 200.000 förderfähige Gesamtkosten haben. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme online über das Antragsportal an die B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH. Die Projektauswahl erfolgt im Windhundverfahren, begleitet durch thematische Förderaufrufe.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 200.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Hauptverwaltungen, Bezirksverwaltungen und nachgeordnete Einrichtungen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen, öffentliche Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Berlin sowie landeseigene Berliner Wohnungsbaugesellschaften Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben im Land Berlin durchführen.

Ihr Vorhaben kann ohne eine Förderung nicht oder nicht im notwendigen Umfang oder mit deutlichem Zeitverzug realisiert werden.

Sie müssen zuverlässig und leistungsfähig sein.

Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein.

Ihr Projekt muss mit den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Haushaltsführung übereinstimmen.

Sie müssen die Zweckbindungsfristen, die durch die Bewillungsstelle festgelegt werden, einhalten.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2)

Wer kann Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) beantragen?

Öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2)?

Förderbetrag: ab 200.000 €.

Bis wann kann man Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2)?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 200.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Berlin