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Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderung in Berlin

Fördergeber: Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Programm fördert Maßnahmen zum Schutz und Erhalt der städtischen Natur sowie zur Verringerung von Umweltverschmutzung in Berlin.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Land Berlin fördert im Rahmen des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE) mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) innovative Maßnahmen, Projekte und Initiativen, die zu einem klimaneutralen und umweltfreundlichen Berlin beitragen. Im Förderschwerpunkt 5 erhalten Sie die Förderung für Maßnahmen zum Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Erhalt und Ausbau von Natur- und Landschaftsschutzgebieten, Natura-2000 Gebieten, Grün- und Erholungsflächen, naturbasierte Lösungen zur Stärkung der grünen/blauen Infrastruktur, Maßnahmen zum Ausbau und Erhalt des Biotopverbunds, Gestaltung von Grünflächen für Bewegung, Sport, Gesundheit sowie die Schaffung von Naturerfahrungsmöglichkeiten, Schaffung innerstädtischer Ruhe- und Erholungsräume, Maßnahmen zur Minderung von Feinstaubemissionen an der Quelle und Beseitigung von Altlasten.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 200.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Hauptverwaltungen, Bezirksverwaltungen und nachgeordnete Einrichtungen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen sowie öffentliche Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Berlin.

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Häufige Fragen zu Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2)

Wer kann Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) beantragen?

Öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2)?

Förderbetrag: ab 200.000 €.

Bis wann kann man Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2)?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 200.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Berlin