Beratungen für den Mittelstand – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 67 Tagen
Das Land Baden-Württemberg fördert externe Beratungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe in Baden-Württemberg.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei ab 350 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
Voraussetzungen
Das begünstigte Unternehmen hat seinen Sitz oder seine Betriebsstätte in Baden-Württemberg.
Die Beratungen gehen über Informationen hinaus.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Beratungen für den Mittelstand zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Beratungen für den Mittelstand
Wer kann Beratungen für den Mittelstand beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe in Baden-Württemberg
Wie hoch ist die Förderung bei Beratungen für den Mittelstand?
Förderbetrag: ab 350 €.
Wer ist Fördergeber von Beratungen für den Mittelstand?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 350 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg