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Beratungen für den Mittelstand – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 67 Tagen

Das Land Baden-Württemberg fördert externe Beratungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe in Baden-Württemberg.

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg fördert externe Einzel- oder Gruppenberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Angehörige der Freien Berufe. Die Förderung umfasst konzeptionelle Beratungen zu wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und organisatorischen Fragestellungen, Energieeinspar- und Umweltschutzberatungen, sowie weitere Beratungen. Der Zuschuss beträgt EUR 350,00 je Tagewerk à 8 Stunden, mit maximal 2 Beratungstagewerken pro Unternehmen und Jahr für die meisten Unternehmen.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 350 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.

Voraussetzungen

Das begünstigte Unternehmen hat seinen Sitz oder seine Betriebsstätte in Baden-Württemberg.

Die Beratungen gehen über Informationen hinaus.

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Häufige Fragen zu Beratungen für den Mittelstand

Wer kann Beratungen für den Mittelstand beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe in Baden-Württemberg

Wie hoch ist die Förderung bei Beratungen für den Mittelstand?

Förderbetrag: ab 350 €.

Wer ist Fördergeber von Beratungen für den Mittelstand?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 350 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg