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Beratungen für den Mittelstand – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Wenn Sie externe Beratungen von kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätigen zu allen Problemfeldern der Unternehmensführung und zur Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe in Baden-Württemberg.

Was wird gefördert?

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg fördert Beratungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe. Antragsberechtigt sind Unternehmen in den Rechtsformen GmbH, UG und Einzelunternehmen. Die Themenbereiche umfassen Wirtschaft und Innovation sowie Energie und Klimaschutz. Das Fördergebiet erstreckt sich über ganz Baden-Württemberg.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 350 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Das begünstigte Unternehmen hat seinen Sitz oder seine Betriebsstätte in Baden-Württemberg.

Die Beratungen gehen über Informationen hinaus.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Beratungen für den Mittelstand

Wer kann Beratungen für den Mittelstand beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe in Baden-Württemberg

Wie hoch ist die Förderung bei Beratungen für den Mittelstand?

Förderbetrag: ab 350 €.

Wer ist Fördergeber von Beratungen für den Mittelstand?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 350 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg