BENE – Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung II (Mobilität) – Förderung in Berlin
Fördergeber: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Förderung einer nachhaltigen städtischen Mobilität zur Reduzierung von CO2-Emissionen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen, Unternehmen, Organisationen im Bereich nachhaltige Mobilität.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Anträge können jederzeit gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu BENE – Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung II (Mobilität)
Wer kann BENE – Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung II (Mobilität) beantragen?
Kommunen, Unternehmen, Organisationen im Bereich nachhaltige Mobilität
Bis wann kann man BENE – Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung II (Mobilität) beantragen?
Anträge können jederzeit gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von BENE – Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung II (Mobilität)?
Fördergeber ist Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Quelle: eu_berlin.
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