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BENE – Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung II (Mobilität) – Förderung in Berlin

Fördergeber: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Förderung einer nachhaltigen städtischen Mobilität zur Reduzierung von CO2-Emissionen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen, Unternehmen, Organisationen im Bereich nachhaltige Mobilität.

Was wird gefördert?

Knapp 26 Mio. EUR stehen im Rahmen der Reduzierung von CO2-Emissionen und Anpassung an den Klimawandel für die Förderung einer nachhaltigen städtischen Mobilität zur Verfügung. Mit den nationalen Mitteln sind es rund 64,7 Mio. EUR, die bis Ende 2029 investiert werden können, um mit Hilfe der Umstellung auf eine nachhaltige städtische Mobilität die Klimaziele des Landes Berlin zu erreichen. Gefördert werden verkehrsbezogene Strategien zur Senkung des CO2-Ausstoßes und nachhaltige Wirtschaftsverkehrskonzepte, die bessere Vernetzung von Rad und ÖPNV sowie Fußverkehr, und die Verbesserung der Radinfrastruktur sowie des Fußverkehrs auf der Grundlage des Berliner Mobilitätsgesetzes.

Frist und Status

Anträge können jederzeit gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu BENE – Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung II (Mobilität)

Wer kann BENE – Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung II (Mobilität) beantragen?

Kommunen, Unternehmen, Organisationen im Bereich nachhaltige Mobilität

Bis wann kann man BENE – Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung II (Mobilität) beantragen?

Anträge können jederzeit gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von BENE – Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung II (Mobilität)?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Quelle: eu_berlin.

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Berlin