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Antrag möglichDarlehen

BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: KfW Bankengruppe

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen

Zinsgünstiger Kredit zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden oder Wohneinheiten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: natürliche Personen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Einzelunternehmen, freiberuflich Tätige, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen des Privatrechts.

Was wird gefördert?

Sie können einen zinsgünstigen Kredit erhalten, wenn Sie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes oder einer Wohneinheit verbessern und für die Maßnahmen bereits eine Zuschussförderung nach der Richtlinie BEG EM gewährt wurde. Der Ergänzungskredit kann nur zusätzlich zu einer erteilten Zuschussförderung beantragt werden. Die Antragstellung erfolgt bei der KfW vor Beginn der Bauarbeiten und innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach der Zusage über die Zuschussförderung über Ihre Hausbank.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 120.000 €.

Frist und Status

Antragstellung innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach der Zusage über die Zuschussförderung.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW Bankengruppe.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Bereits zugesagte bzw.

bewilligte, aber noch nicht ausgezahlte Zuschussförderung durch die KfW oder BAFA, nicht älter als 12 Monate.

Das Vorhaben muss den deutschen Anforderungen an Umwelt- und Sozialverträglichkeit entsprechen und als Hauptwohnsitz dienen.

Haushaltsjahreseinkommen max.

90.000 €.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag bei der KfW,Nachweis über Zuschussförderung

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Häufige Fragen zu BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude

Wer kann BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude beantragen?

natürliche Personen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Einzelunternehmen, freiberuflich Tätige, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen des Privatrechts

Wie hoch ist die Förderung bei BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude?

Förderbetrag: bis 120.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude beantragen?

Antragstellung innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach der Zusage über die Zuschussförderung.

Wer ist Fördergeber von BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude?

Fördergeber ist KfW Bankengruppe. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 120.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit

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