Fördergeber: KfW Bankengruppe
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen
Zinsgünstiger Kredit zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden oder Wohneinheiten.
Antragsberechtigt sind: natürliche Personen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Einzelunternehmen, freiberuflich Tätige, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen des Privatrechts.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 120.000 €.
Antragstellung innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach der Zusage über die Zuschussförderung.
Fördergeber und Antragstelle: KfW Bankengruppe.
Bereits zugesagte bzw.
bewilligte, aber noch nicht ausgezahlte Zuschussförderung durch die KfW oder BAFA, nicht älter als 12 Monate.
Das Vorhaben muss den deutschen Anforderungen an Umwelt- und Sozialverträglichkeit entsprechen und als Hauptwohnsitz dienen.
Haushaltsjahreseinkommen max.
90.000 €.
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Jetzt Projekt prüfennatürliche Personen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Einzelunternehmen, freiberuflich Tätige, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen des Privatrechts
Förderbetrag: bis 120.000 €. Förderquote: 100 %.
Antragstellung innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach der Zusage über die Zuschussförderung.
Fördergeber ist KfW Bankengruppe. Quelle: nrwbank.
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