Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Mietwohnraum – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Wenn Sie Mietwohnraum für Haushalte schaffen, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen und ergänzende Zuschüsse erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Privatpersonen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 10.000 €.
Frist und Status
Anträge sind vor Baubeginn oder vor dem Abschluss des notariellen Kaufvertrags einzureichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Mietwohnraum
Wer kann Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Mietwohnraum beantragen?
Unternehmen, Privatpersonen
Wie hoch ist die Förderung bei Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Mietwohnraum?
Förderbetrag: 1.000 € – 10.000 €. Förderquote: 60 %.
Bis wann kann man Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Mietwohnraum beantragen?
Anträge sind vor Baubeginn oder vor dem Abschluss des notariellen Kaufvertrags einzureichen.
Wer ist Fördergeber von Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Mietwohnraum?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 1.000 € – 10.000 €
- Förderquote
- 60 %
- Förderart
- Darlehen | Zuschuss
- Förderregion
- Bayern