Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Mietwohnraum – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 61 Tagen
Das Programm unterstützt die Schaffung von Mietwohnraum für Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen versorgen können.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Privatpersonen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 10.000 €.
Frist und Status
Anträge sind vor Baubeginn oder vor dem Abschluss des notariellen Kaufvertrags einzureichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Mietwohnraum
Wer kann Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Mietwohnraum beantragen?
Unternehmen, Privatpersonen
Wie hoch ist die Förderung bei Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Mietwohnraum?
Förderbetrag: 1.000 € – 10.000 €. Förderquote: 60 %.
Bis wann kann man Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Mietwohnraum beantragen?
Anträge sind vor Baubeginn oder vor dem Abschluss des notariellen Kaufvertrags einzureichen.
Wer ist Fördergeber von Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Mietwohnraum?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 1.000 € – 10.000 €
- Förderquote
- 60 %
- Förderart
- Darlehen | Zuschuss
- Förderregion
- Bayern