VeröffentlichtDarlehen | Zuschuss

Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Mietwohnraum – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 61 Tagen

Das Programm unterstützt die Schaffung von Mietwohnraum für Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen versorgen können.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Privatpersonen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Schaffung von Mietwohnraum für Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Sie bekommen die Förderung für die Schaffung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern durch Neubau, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden, den Erwerb von neugeschaffenem Mietwohnraum zur erstmaligen Belegung im Rahmen der einkommensorientierten Förderung und die Verlängerung von Belegungs- und Mietbindungen an bestehendem gefördertem Mietwohnraum. Zusätzlich bekommen Sie Zuschüsse für Investitionsmaßnahmen in besonders nachhaltiges Bauen und bauliche Maßnahmen zur Anpassung an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 10.000 €.

Frist und Status

Anträge sind vor Baubeginn oder vor dem Abschluss des notariellen Kaufvertrags einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.

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Häufige Fragen zu Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Mietwohnraum

Wer kann Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Mietwohnraum beantragen?

Unternehmen, Privatpersonen

Wie hoch ist die Förderung bei Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Mietwohnraum?

Förderbetrag: 1.000 € – 10.000 €. Förderquote: 60 %.

Bis wann kann man Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Mietwohnraum beantragen?

Anträge sind vor Baubeginn oder vor dem Abschluss des notariellen Kaufvertrags einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Mietwohnraum?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.000 € – 10.000 €
Förderquote
60 %
Förderart
Darlehen | Zuschuss
Förderregion
Bayern