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Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Eigenwohnraum – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Privatpersonen können zinsverbilligte Darlehen und ergänzende Zuschüsse für den Bau oder Kauf von Wohnraum erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Privatperson, wenn Sie sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind, beim Bau oder Kauf eines eigenen Einfamilienhauses, eines Zweifamilienhauses (einschließlich darin befindlichen Mietwohnraums) oder einer Eigentumswohnung. Sie erhalten die Förderung für die Bildung von Wohnraum durch Neubau, Änderung oder Erweiterung eines Gebäudes oder den Kauf eines neu gebauten (Ersterwerb) oder eines vorhandenen Wohnraums (Zweiterwerb), den Sie selbst nutzen. Wenn Sie bestehenden Wohnraum kaufen (Zweiterwerb), bekommen Sie die Förderung zusätzlich für erforderliche Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen. Darüber hinaus können Sie die Förderung erhalten, wenn Sie bestehenden Wohnraum umbauen, um ihn an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung anzupassen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 30 %. Der Förderbetrag liegt bei 15.000 € – 10.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Baubeginn oder vor Abschluss des notariellen Kaufvertrags stellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit einem Gesamteinkommen unter den Einkommenshöchstgrenzen des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes.

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Häufige Fragen zu Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Eigenwohnraum

Wer kann Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Eigenwohnraum beantragen?

Privatpersonen

Wie hoch ist die Förderung bei Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Eigenwohnraum?

Förderbetrag: 15.000 € – 10.000 €. Förderquote: 30 %.

Bis wann kann man Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Eigenwohnraum beantragen?

Antrag vor Baubeginn oder vor Abschluss des notariellen Kaufvertrags stellen.

Wer ist Fördergeber von Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Eigenwohnraum?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
15.000 € – 10.000 €
Förderquote
30 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bayern