Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Eigenwohnraum – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Stand: August 2026 · Geprüft vor 76 Tagen
Privatpersonen können zinsverbilligte Darlehen und ergänzende Zuschüsse für den Bau oder Kauf von Wohnraum erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 30 %. Der Förderbetrag liegt bei 15.000 € – 10.000 €.
Frist und Status
Antrag vor Baubeginn oder vor Abschluss des notariellen Kaufvertrags stellen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit einem Gesamteinkommen unter den Einkommenshöchstgrenzen des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes.
Erforderliche Unterlagen
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Eigenwohnraum
Wer kann Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Eigenwohnraum beantragen?
Privatpersonen
Wie hoch ist die Förderung bei Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Eigenwohnraum?
Förderbetrag: 15.000 € – 10.000 €. Förderquote: 30 %.
Bis wann kann man Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Eigenwohnraum beantragen?
Antrag vor Baubeginn oder vor Abschluss des notariellen Kaufvertrags stellen.
Wer ist Fördergeber von Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Eigenwohnraum?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Quelle: foerderdatenbank.de.
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Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 15.000 € – 10.000 €
- Förderquote
- 30 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bayern