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Antrag möglichDarlehen

Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Eigenwohnraum – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 23 Tagen

Privatpersonen können zinsverbilligte Darlehen und ergänzende Zuschüsse für den Bau oder Kauf von Wohnraum erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Privatperson, wenn Sie sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind, beim Bau oder Kauf eines eigenen Einfamilienhauses, eines Zweifamilienhauses (einschließlich darin befindlichen Mietwohnraums) oder einer Eigentumswohnung. Sie erhalten die Förderung für die Bildung von Wohnraum durch Neubau, Änderung oder Erweiterung eines Gebäudes oder den Kauf eines neu gebauten (Ersterwerb) oder eines vorhandenen Wohnraums (Zweiterwerb), den Sie selbst nutzen. Wenn Sie bestehenden Wohnraum kaufen (Zweiterwerb), bekommen Sie die Förderung zusätzlich für erforderliche Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen. Darüber hinaus können Sie die Förderung erhalten, wenn Sie bestehenden Wohnraum umbauen, um ihn an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung anzupassen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 30 %. Der Förderbetrag liegt bei 15.000 € – 10.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Baubeginn oder vor Abschluss des notariellen Kaufvertrags stellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

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Häufige Fragen zu Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Eigenwohnraum

Wer kann Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Eigenwohnraum beantragen?

Privatpersonen

Wie hoch ist die Förderung bei Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Eigenwohnraum?

Förderbetrag: 15.000 € – 10.000 €. Förderquote: 30 %.

Bis wann kann man Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Eigenwohnraum beantragen?

Antrag vor Baubeginn oder vor Abschluss des notariellen Kaufvertrags stellen.

Wer ist Fördergeber von Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Eigenwohnraum?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Bayern
  • → Alle Fördermittel im Überblick
  • → Jobbegleiter
  • → Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE)
  • → Netzwerktätigkeiten zwischen Hochschulen und Unternehmen (ESF+ 2021–2027)

Auf einen Blick

Förderbetrag
15.000 € – 10.000 €
Förderquote
30 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bayern

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