Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 23 Tagen
Privatpersonen können zinsverbilligte Darlehen und ergänzende Zuschüsse für den Bau oder Kauf von Wohnraum erhalten.
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen.
Die Förderquote beträgt 30 %. Der Förderbetrag liegt bei 15.000 € – 10.000 €.
Antrag vor Baubeginn oder vor Abschluss des notariellen Kaufvertrags stellen.
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
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Förderbetrag: 15.000 € – 10.000 €. Förderquote: 30 %.
Antrag vor Baubeginn oder vor Abschluss des notariellen Kaufvertrags stellen.
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Quelle: foerderdatenbank.de.
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