Fördergeber: Freistaat Bayern
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Ihren Wald naturschonend bewirtschaften und dadurch gefährdete Lebensräume und Tier- und Pflanzenarten erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen.
Antrag ist vor Beginn der Maßnahme innerhalb des jährlich festgelegten Antragszeitraums einzureichen.
Fördergeber und Antragstelle: Freistaat Bayern.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind private und körperschaftliche Waldbesitzende,Rechtler,von Waldbesitzenden beauftragte Vereine und Verbände sowieVereinigungen von Waldbesitzenden.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Maßnahmen müssen den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dienen,waldrechtliche Vorschriften berücksichtigen,den geplanten Naturschutzzweck erreichen undauf einer flurstückmäßig bezeichneten (Teil-)Fläche durchgeführt werden,in der in Abschnitt 2 der Richtlinie beschriebenen Gebietskulisse durchgeführt werden.
Darüber hinaus müssen Sie je nach Vorhaben weitere spezifische Bedingungen zu erfüllen.Je nach nach Art Ihres Vorhaben müssen Sie einen Verpflichtungszeitraum oder eine Zweckbindungsfrist von 5 oder 12 Jahren einhalten.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der EU nicht Folge geleistet haben, sowie Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Leitlinien.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen
Antrag ist vor Beginn der Maßnahme innerhalb des jährlich festgelegten Antragszeitraums einzureichen.
Fördergeber ist Freistaat Bayern. Quelle: foerderdatenbank.de.
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