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Antrag möglichZuschuss

Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm Wald – Förderung in Bayern

Fördergeber: Freistaat Bayern

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Ihren Wald naturschonend bewirtschaften und dadurch gefährdete Lebensräume und Tier- und Pflanzenarten erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der naturschutzorientierten Forstwirtschaft und fördert Maßnahmen, mit denen Sie die Vielfalt an geschützten und gefährderten Arten und Lebensräumen erhalten,den Biotopverbund BayernNetzNatur unterstützen undLebensraumtypen, Tier- und Pflanzenarten der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie erhalten und entwickeln. Sie bekommen die Förderung für den Erhalt oder die Wiederherstellung von Stockausschlagwäldern,Biberlebensräumen,Altholzinseln,Biotopbäumen. Darüber hinaus können Sie gefördert werden, wenn Sie auf forstliche Bewirtschaftung verzichten,bei vollständigem Nutzungsverzicht lichte Waldstrukturen schaffen oderTotholz im Wald belassen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art und dem Umfang Ihrer Maßnahme ab. Ihren Antrag reichen Sie vor Beginn der Maßnahme innerhalb des jährlich festgelegten Antragszeitraums beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ein.

Frist und Status

Antrag ist vor Beginn der Maßnahme innerhalb des jährlich festgelegten Antragszeitraums einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Freistaat Bayern.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind private und körperschaftliche Waldbesitzende,Rechtler,von Waldbesitzenden beauftragte Vereine und Verbände sowieVereinigungen von Waldbesitzenden.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Maßnahmen müssen den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dienen,waldrechtliche Vorschriften berücksichtigen,den geplanten Naturschutzzweck erreichen undauf einer flurstückmäßig bezeichneten (Teil-)Fläche durchgeführt werden,in der in Abschnitt 2 der Richtlinie beschriebenen Gebietskulisse durchgeführt werden.

Darüber hinaus müssen Sie je nach Vorhaben weitere spezifische Bedingungen zu erfüllen.Je nach nach Art Ihres Vorhaben müssen Sie einen Verpflichtungszeitraum oder eine Zweckbindungsfrist von 5 oder 12 Jahren einhalten.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der EU nicht Folge geleistet haben, sowie Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Leitlinien.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm Wald"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm Wald zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm Wald

Wer kann Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm Wald beantragen?

Unternehmen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen

Bis wann kann man Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm Wald beantragen?

Antrag ist vor Beginn der Maßnahme innerhalb des jährlich festgelegten Antragszeitraums einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm Wald?

Fördergeber ist Freistaat Bayern. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Bayern
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  • → Gründungskredit Smart
  • → Wachstumsfonds Bayern 2
  • → Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Regenerativ

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