Bayerisches Verbundforschungsprogramm (BayVFP) – Digitalisierung – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 106 Tagen
Wenn Sie als Unternehmen in Zusammenarbeit mit anderen Partnern aus der Wirtschaft und Wissenschaft ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Digitalisierung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %.
Frist und Status
Die Antragstellung erfolgt zu den in den Förderaufrufen veröffentlichten Terminen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Niederlassung in Bayern, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, staatliche Hochschulen und Einrichtungen staatlicher Hochschulen in Bayern sowie sonstige Antragsteller mit Sitz oder Niederlassung in Bayern, die über die fachliche Qualifikation und Kapazität zur Durchführung des Vorhabens verfügen.
Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gemäß der Definition der Europäischen Union werden Sie bevorzugt gefördert.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Förderung erfolgt auf Grundlage des Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP).
Ihr Verbundvorhaben ist als mehrjähriges Projekt mit mehreren Partnern angelegt, das möglichst weite Teile einer Wertschöpfungs- und/oder Technologiekette abdeckt.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bayerisches Verbundforschungsprogramm (BayVFP) – Digitalisierung
Wer kann Bayerisches Verbundforschungsprogramm (BayVFP) – Digitalisierung beantragen?
Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen
Wie hoch ist die Förderung bei Bayerisches Verbundforschungsprogramm (BayVFP) – Digitalisierung?
Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Bayerisches Verbundforschungsprogramm (BayVFP) – Digitalisierung beantragen?
Die Antragstellung erfolgt zu den in den Förderaufrufen veröffentlichten Terminen.
Wer ist Fördergeber von Bayerisches Verbundforschungsprogramm (BayVFP) – Digitalisierung?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.
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Auf einen Blick
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bayern