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Bayerisches Verbundforschungsprogramm (BayVFP) – Digitalisierung – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 106 Tagen

Wenn Sie als Unternehmen in Zusammenarbeit mit anderen Partnern aus der Wirtschaft und Wissenschaft ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Digitalisierung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen des Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP) Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Unternehmen und von mit Unternehmen kooperierenden Forschungseinrichtungen im Bereich der Digitalisierung. Sie bekommen die Förderung für ein industriegeführtes vorwettbewerbliches Verbundprojekt zu den Schwerpunkten Informations- und Kommunikationstechnik und elektronische Systeme. Auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnik sind vor allem folgende Themen förderfähig: Hardware- und Softwareengineering, Daten- beziehungsweise Wissensmanagement, Mensch-Maschine-Kommunikation, Echtzeitsysteme und eingebettete Systeme, Datennetze für intelligente Infrastrukturen (zum Beispiel Energie, Mobilität und andere), Automatisierung und intelligente Produktion, Kommunikationsnetze, technische Informationstechnologie-Dienstleistungen, Informationstechnologie-Sicherheit, Quantentechnologie. Auf dem Gebiet der elektronischen Systeme sind vor allem folgende Themen förderfähig: Entwurf komplexer elektronischer und informationstechnologischer Systeme, Systemintegration, Fertigungstechnologien für elektronische Systeme, Nano-, Mikro-, Opto- und Leistungselektronik, Mikrosysteme, Sensorik, Aktorik, Mechatronische Systeme, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Entwicklung von elektronischen Geräten und Baugruppen, Quantentechnologie. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei industrieller Forschung maximal 50 Prozent und bei experimenteller Entwicklung maximal 25 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Für ein Verbundvorhaben kann Ihnen auf den jeweiligen Fördersatz ein Zuschlag von bis zu 15 Prozent gewährt werden, maximal jedoch nur bis zu einer Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben des Teilvorhabens. Als Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtung sowie gleichgestellte Organisationseinheit können Sie unter bestimmten Voraussetzungen höhere Fördersätze erhalten. Thematische Schwerpunkte und Fördergegenstände sowie Wertungskriterien werden im Rahmen von besonderen Förderaufrufen festgelegt. Projektvorschläge richten Sie bitte zu den in den Förderaufrufen veröffentlichten Terminen an den jeweiligen Projektträger. Dabei wird empfohlen, dass Sie frühzeitig mit dem Förderlotsen Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH oder mit dem fachlich zuständigen Projektträger, der VDI/ VDE Innovation + Technik GmbH Kontakt ausfnehmen. Die Antragstellung erfolgt über das elektronische Antragsverfahren (ELAN).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Frist und Status

Die Antragstellung erfolgt zu den in den Förderaufrufen veröffentlichten Terminen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Niederlassung in Bayern, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, staatliche Hochschulen und Einrichtungen staatlicher Hochschulen in Bayern sowie sonstige Antragsteller mit Sitz oder Niederlassung in Bayern, die über die fachliche Qualifikation und Kapazität zur Durchführung des Vorhabens verfügen.

Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gemäß der Definition der Europäischen Union werden Sie bevorzugt gefördert.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Förderung erfolgt auf Grundlage des Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP).

Ihr Verbundvorhaben ist als mehrjähriges Projekt mit mehreren Partnern angelegt, das möglichst weite Teile einer Wertschöpfungs- und/oder Technologiekette abdeckt.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Bayerisches Verbundforschungsprogramm (BayVFP) – Digitalisierung

Wer kann Bayerisches Verbundforschungsprogramm (BayVFP) – Digitalisierung beantragen?

Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen

Wie hoch ist die Förderung bei Bayerisches Verbundforschungsprogramm (BayVFP) – Digitalisierung?

Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Bayerisches Verbundforschungsprogramm (BayVFP) – Digitalisierung beantragen?

Die Antragstellung erfolgt zu den in den Förderaufrufen veröffentlichten Terminen.

Wer ist Fördergeber von Bayerisches Verbundforschungsprogramm (BayVFP) – Digitalisierung?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern