Bayerisches Verbundforschungsprogramm (BayVFP) – Digitalisierung – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen
Das Programm fördert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Digitalisierung für Unternehmen und Forschungseinrichtungen in Bayern.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %.
Frist und Status
Die Antragstellung erfolgt zu den in den Förderaufrufen veröffentlichten Terminen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Niederlassung in Bayern, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, staatliche Hochschulen und Einrichtungen staatlicher Hochschulen in Bayern.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bayerisches Verbundforschungsprogramm (BayVFP) – Digitalisierung
Wer kann Bayerisches Verbundforschungsprogramm (BayVFP) – Digitalisierung beantragen?
Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen
Wie hoch ist die Förderung bei Bayerisches Verbundforschungsprogramm (BayVFP) – Digitalisierung?
Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Bayerisches Verbundforschungsprogramm (BayVFP) – Digitalisierung beantragen?
Die Antragstellung erfolgt zu den in den Förderaufrufen veröffentlichten Terminen.
Wer ist Fördergeber von Bayerisches Verbundforschungsprogramm (BayVFP) – Digitalisierung?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bayern