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Bayerisches Verbundforschungsprogramm (BayVFP) – Digitalisierung – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen

Das Programm fördert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Digitalisierung für Unternehmen und Forschungseinrichtungen in Bayern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen des Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP) Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Unternehmen und von mit Unternehmen kooperierenden Forschungseinrichtungen im Bereich der Digitalisierung. Sie bekommen die Förderung für ein industriegeführtes vorwettbewerbliches Verbundprojekt zu den Schwerpunkten Informations- und Kommunikationstechnik und elektronische Systeme. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei industrieller Forschung maximal 50 Prozent und bei experimenteller Entwicklung maximal 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Höhere Fördersätze sind für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen möglich.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Frist und Status

Die Antragstellung erfolgt zu den in den Förderaufrufen veröffentlichten Terminen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Niederlassung in Bayern, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, staatliche Hochschulen und Einrichtungen staatlicher Hochschulen in Bayern.

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Häufige Fragen zu Bayerisches Verbundforschungsprogramm (BayVFP) – Digitalisierung

Wer kann Bayerisches Verbundforschungsprogramm (BayVFP) – Digitalisierung beantragen?

Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen

Wie hoch ist die Förderung bei Bayerisches Verbundforschungsprogramm (BayVFP) – Digitalisierung?

Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Bayerisches Verbundforschungsprogramm (BayVFP) – Digitalisierung beantragen?

Die Antragstellung erfolgt zu den in den Förderaufrufen veröffentlichten Terminen.

Wer ist Fördergeber von Bayerisches Verbundforschungsprogramm (BayVFP) – Digitalisierung?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern